Vorlage - MEI/2019/236
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Beschlussvorschlag:
- Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Appelweg“ aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für die in der Anlage dargestellte Gebietsabgrenzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Ausweisung eines Gebietes für ein "Baumhaushotel mit ergänzenden Nutzungen" ist ein in der Gemeinde Meinersen, Gemeindeteil Päse, ansässiger, privater Vorhabenträger an die Verwaltung herangetreten.
Insoweit wird beabsichtigt, dem Flurstück 36 der Flur 7, Gemarkung Päse, mit einer Größe von 10.811 m² eine Bauleitplanung zuzuführen. Ziel ist die Errichtung eines Baumhaushotels mit fünf Baumhäusern, einer Betriebsleiterwohnung, einer Rezeption sowie drei Nebengebäuden. Daneben sollen umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung und der Ermöglichung eines sanften Tourismus erfolgen.
Der Vorhabenträger ist an der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Fläche durch die Gemeinde Meinersen interessiert, weil es sich bei dem Grundstück um eine Außenbereichsfläche handelt, die ohne Bauleitplanung nicht bebaubar ist. Um die diesbezüglichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Meinersen.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als "Wald" dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen ist entsprechend zu ändern.
Der dazu notwendige städtebauliche Vertrag (hier: regelt u.a. die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger) wird derzeit vorbereitet. Eine zeitnahe Unterzeichnung soll erfolgen.
Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass sich auf dem Flurstück 24/1 der Flur 7, Gemarkung Päse, das Dorfgemeinschaftshaus und der Festplatz mit Grillhütte (DGH) befinden, welche sowohl insbesondere für sportliche, kulturelle und gesellige Zwecke von Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen als auch für die Nutzung von Privatpersonen insbesondere für Feiern zur Verfügung stehen. Dahingehend sind im Bauleitplanverfahren die Immissionssituation und mögliche Auswirkungen auf das Vorhabengrundstück zu betrachten und abzuwägen, mit dem Ziel, dass die Nutzung des DGH durch die vom Vorhabenträger geplante Nutzung nicht eingeschränkt werden soll.
Mit Aufstellungsbeschlussfassung kann als nächster Step - die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags vorausgesetzt - die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens erfolgen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt gemäß dem noch zu schließenden städtebaulichen Vertrag der Vorhabenträger.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Appelweg Gebietsabgrenzung (309 KB) |