Vorlage - MEI/2019/243
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Beschlussvorschlag:
Um die verkehrliche Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für ein privilegiertes Bauvorhaben sicherzustellen, wird auf den gemeindeeigenen Flurstücken 28, 49 (tlw.) und 72 der Flur 11, Gemarkung Seershausen, eine Zuwegungsbaulast eingetragen.
Sachverhalt:
Am 07.10.2019 ging ein Bauantrag für den "Neubau einer Lagerhalle für landw. Geräte und Erzeugnisse" bei der Gemeinde Meinersen ein. Das im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegierte (Bau)Vorhaben soll auf einem Außenbereichsgrundstück westlich der bebauten Ortslage von Seershausen (hier: Flurstück 18 der Flur 16, Gemarkung Seershausen) erfolgen. Gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Bauordnung (NBauO) "muss das Baugrundstück so an einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder einen solchen Zugang zu ihr haben, dass der von der baulichen Anlage ausgehende Zu- und Abgangsverkehr und der für den Brandschutz erforderliche Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten jederzeit ordnungsgemäß und ungehindert möglich sind". Das Baugrundstück liegt zwar an einem Wirtschaftsweg bzw. am "Baukelroder Weg", der jedoch nicht bzw. nicht außerhalb der bebauten Ortslage gewidmet ist. Infolgedessen "ist das Baugrundstück nur über Flächen zugänglich, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, so muss ihre Benutzung für diesen Zweck durch Baulast oder Miteigentum gesichert sein; bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 genügt eine Sicherung durch Grunddienstbarkeit" (§ 4 Abs. 2 Satz 1 NBauO).
Dahingehend will der Bauherr den gesamten Zu- und Abgangsverkehr nicht durch die bebaute Ortslage von Seershausen führen. Dieser soll über die "Peiner Straße" (L414) als "letzte" öffentlich gewidmete Straße sowie über die sich westlich anschließenden Wirtschaftswege erfolgen. Diesbezüglich beteiligt sich der Bauherr an der Ertüchtigung des Asphaltfräsgutes des Wirtschaftsweges nördlich des "Ohofer Weges" in enger Abstimmung mit dem hiesigen Fachbereich 60, Team "Bauen".
Nachteile im Rahmen einer solchen Baulasteintragung ergeben sich für die Gemeinde Meinersen nicht. Die Wirtschaftswege sind entsprechend asphaltiert bzw. werden ertüchtigt, um den schon bestehenden bzw. zukünftigen Zu- und Abgangsverkehr ordnungsgemäß aufzunehmen. Sollten diese in der Zukunft (z.B. mit Fördermitteln) ausgebaut und entsprechend gewidmet werden, wird die Baulast automatisch obsolet.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Übersichtsplan Bauvorhaben
Lageplan Zuwegungsbaulast
Lageplan Bauvorhaben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan_Bauvorhaben (225 KB) | ||||
2 | Lageplan_Zuwegungsbaulast (430 KB) | ||||
3 | Lageplan_Bauvorhaben (430 KB) |