Vorlage - SGM/2019/292-06  

Betreff: Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2020
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2019/292
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
03.12.2019 
12. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2019 
22. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste 6  
Ergebnishaushalt  
Finanzhaushalt  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf  22.435.700 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf  23.220.700 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf  0 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf  0 €

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  21.619.200 €

2.2  der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  21.243.800 €

 

2.3  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit  1.383.100 €

2.4  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit  5.154.300 €

 

2.5  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  3.771.200 €

2.6  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit  1.138.400 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 26.773.500 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.536.500 €

 

 

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.771.200 € festgesetzt.

 

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.845.000 € festgesetzt.

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 9.985.400 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

32,42 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/ -auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr.: 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

 

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Anlage/n:

Veränderungsliste

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste 6 (242 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnishaushalt (77 KB)      
Anlage 3 3 Finanzhaushalt (85 KB)      
Stammbaum:
SGM/2019/292   Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2020   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-03   Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020 in den Fachausschüssen; hier: Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-04   Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020 in den Fachausschüssen; hier: Schulausschuss   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-05   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Fachausschüssen; hier: Feuerschutzausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Fachausschüssen hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Bereich Schulen, Jugendtreffs, Rathaus, Waldbad - Gebäudemanagement   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2019/292-06   Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2020   Samtgemeindebürgermeisterin   Beschlussvorlage
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