Vorlage - MEI/2019/256
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Sachverhalt:
Der Wasserspielplatz ist durch den Bauhof abgebaut und im Bauhof eingelagert worden.
Hintergrund ist, dass der Wasserspielplatz nicht die Vorschriften der Verkehrssicherheit erfüllt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Norm DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb). In der Norm heißt es "Bei der Ermittlung sind Barrieren, insbesondere Gleisanlagen, Autobahnen, Industrieanlagen, Gewässer, zu berücksichtigen.“
Der Weg zum Wasserspielplatz führt entlang eines Gewässers. Vom Spielplatz zum Steg sind es nur wenige Meter. Auch eine Wehranlage mit einer nicht geringen Wassertiefe befindet sich in der Nähe. Eine Absicherung zwischen Gewässer und Wasserspielplatz durch einen Zaun etc. existiert nicht. Die dauernde Verkehrssicherheit ist nicht gegeben.
Der Spielplatzprüfer berichtete zudem, dass er bereits Spritzen, Scherben etc. vor Ort gefunden habe. Die Lage des Spielplatzes außerhalb der bebauten Ortslage lädt zu Vandalismus ein.
Die Schwengelpumpe des Wasserspielplatzes wird regelmäßig zerstört (jährlich 2-3x). Der komplette Ersatz der Pumpe inkl. Einbau kostet etwa 1000 Euro, sofern der Bauhof sie nicht mit eigenen Mitteln wieder instand setzen konnte.
Verwaltungsseitig wird angeregt einen neuen Standort für den Wasserspielplatz zu finden. Ein geeigneter Standort wäre der Rathauspark der Samtgemeinde Meinersen. Hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Samtgemeinde und Gemeinde Meinersen zu schließen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine