Vorlage - SGM/2020/322
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Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen. Sollte der Preisindex unterhalb von 1 % liegen, wird keine Anpassung der Elternbeiträge im betreffenden Kitajahr vorgenommen.
Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt für das Jahr 2019 1,4 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist daher um 1,4 % zum 01.08.2020 vorzunehmen.
Die Errechnung der Euro-Beträge sind jeweils auf volle Euro gerundet (Ausnahme: 0,5-Stundensatz).
Als Anlage ist dieser Mitteilungsvorlage die Beitragsstaffel ab 01.08.2020 beigefügt.
Zum 01.08.2018 wurde die neue Beitragsfreiheit für ab Dreijährige in Kindertagessstätten eingeführt. Die o. g. Elternbeiträge sind daher nur von den Eltern der unter Dreijährigen Kinder zu zahlen. Weiterhin sind die Beiträge für die Projekt- und Schnupperkinder sowie für die Schulkindbetreuung anzupassen; bleiben in diesem Jahr aufgrund der kaufmännischen Rundungen jedoch unverändert.
Die Pauschale, die über die 8 h Beitragsfreiheit hinausgeht und von den Eltern der Kindergartenkinder zu zahlen ist, wird ebenfalls um den Verbraucherpreisindex angepasst.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, ev. Kindertagesstättenverband Gifhorn) vereinnahmt. Mehreinnahmen (1,4 %) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich aus.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitragsstaffel ab 01_08_2020 (296 KB) |