Vorlage - SGM/2020/329  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.04.2020 
25. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Preisvergleich Schwimmbäder  
Anlage Freibadgebührensatzung 04.02.2020  

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Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen in der beigefügten Fassung wird beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Letztmalig wurden die Eintrittspreise für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen mit Wirkung zur Badesaison 2016 angepasst.

Konkret wird die Anpassung der Eintrittspreise für Familienjahreskarten vorgeschlagen, um das derzeitige kostenmäßige Missverhältnis der Jahreskarten für Alleinerziehende wieder ins Gleichgewicht gegenüber den Jahreskarten für Familien zu bringen (Alleinerziehende würden im Vergleich zu Einzel-Jahreskarten nur 45,00 € sparen, Familien 70,00 €).

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Saisonkarte „Erwachsene“. Im interkommunalen Vergleich zu anderen Freibädern liegen die Eintrittspreise für das Waldbad deutlich unter dem Durchschnitt (siehe Anlage 1).

Weiterhin wird die Einführung einer Abendkarte für Erwachsene vorgeschlagen, wie z.B. in den Freibädern Edesbüttel und Wittingen bereits praktiziert. Damit soll der Besuch für Vollzeit Berufstätige attraktiver werden. Die Abendkarte soll ab 18:00 Uhr gültig sein und 1,50 € kosten.

Es wird deshalb eine Anpassung wie folgt vorgeschlagen:

 

 

Ver-kaufte Karten 2019

Preise

2019

Summe

 

Erhöhung

2020

 

Fiktive Erträge 2020

 

Mögliche
Mehr-erträge

 

Saisonkarte Erwachsene

253

60,00 €

15.180,00

70,00

17.710,00

2.530,00

Saisonkarte Familien

171

110,00 €

18.810,00

135,00

23.085,00

4.275,00

Abendkarte Erwachsene

 

 

 

 

1,50

300,00

300,00

 

424

 

33.990,00

 

 

41.095,00

7.105,00

 

Nachrichtlich: Gemäß § 2 Absatz 2 zahlen Personen mit Behinderung (ab 50%) die Hälfte des jeweiligen Eintrittspreises.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei entsprechender Beschlussfassung ist mit Mehrerträgen im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 7.100,00 € in gleicher Höhe Mehreinzahlungen im Finanzhaushalt zu rechnen (Basis: Besucherzahlen 2019).

 

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Anlage/n:

Gebührenvergleich mit anderen Freibädern

Entwurf der Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Preisvergleich Schwimmbäder (58 KB)      
Anlage 2 2 Anlage Freibadgebührensatzung 04.02.2020 (121 KB)      
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