Vorlage - SGM/2020/339
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt den Sitzverlust für das Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Meinersen, Herrn André Stahl, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Sachverhalt:
Herr Stahl hat mit Schreiben vom 24.02.2020 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat mit Ablauf des 29.02.2020 niederlegt.
Dieses führt zum Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Samtgemeinderat festzustellen, ob die Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Diese Feststellung kann erst auf einer Sitzung des Samtgemeinderates nach dem in der Erklärung genannten Datum getroffen werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage