Vorlage - SGM/2020/340
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbildung für den Feuerschutzausschuss fest:
Als Nachfolger/in für Herrn André Stahl wird
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als Mitglied benannt.
Sachverhalt:
Herr André Stahl hat sein Mandat im Samtgemeinderat niedergelegt.
Nach § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage