Vorlage - SGM/2020/340  

Betreff: Umbildung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.04.2020 
25. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbildung für den Feuerschutzausschuss fest:

 

Als Nachfolger/in für Herrn André Stahl wird

 

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als Mitglied benannt.

 

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Sachverhalt:

 

Herr André Stahl hat sein Mandat im Samtgemeinderat niedergelegt.

Nach § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

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