Vorlage - SGM/2020/354  

Betreff: Änderung der "Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Samtgemeinde Meinersen"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.04.2020 
25. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Änderung Richtlinie der lfd. Verwaltung SG  

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Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die anliegende Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der S amtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat der Samtgemeindebürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen solche, die nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind, mit einer gewissen Regelmäßigkeit in relativ kurzen Zeitabständen wiederkehren, nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt werden und sachlich und finanziell nicht von erheblicher Bedeutung sind.

 

Mit der vorgelegten Änderung wird zunächst unter Buchstabe c) eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Seit dem 01.01.2020 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.

 

Im Zuge der Corona-Krise kommt es aktuell zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Wie lange diese Einschränkungen bestehen werden, ist derzeit nicht absehbar. Diese Beschränkungen des öffentlichen Lebens und/oder eine fortschreitende Ausbreitung der Corona-Pandemie können dazu führen, dass sowohl der Samtgemeinderat als auch der Samtgemeindeausschuss und die Fachausschüsse bis auf weiteres nur noch sehr eingeschränkt tagen können.

 

Bei einem Fortschreiten der Epidemie und ggf. damit verbundenen weiteren Beschränkungen des öffentlichen Lebens kann es insbesondere zu einer Situation kommen, in der die Organe der Samtgemeinde Meinersen nicht mehr jederzeit beschlussfähig sein könnten. Zugleich können auf die Verwaltung der Samtgemeinde Meinersen kurzfristig neue und bisher nicht absehbare Aufgaben und dementsprechende im Haushalt faktisch nicht veranschlagte Ausgaben zukommen, die ein unverzügliches Handeln erfordern, z.B. die Beschaffung von Schutzbekleidung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschaffung von Mobiliar (Spuckschutzwände usw.) oder die Versorgung und Unterbringung von erkrankten Personen aus Gemeinschaftsunterkünften oder Senioreneinrichtungen.

 

Um die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit der Verwaltung in dieser Ausnahmesituation zu verbessern, sollen die Wertgrenzen für Vergaben von Aufträgen nach der UVgO im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans auf 100.000,00 Euro angehoben werden. Dem Samtgemeindeausschuss wird über Vergaben bei einer Auftragssumme über 25.000,00 Euro auf der jeweils nächsten Sitzung berichtet.

 

Des Weiteren soll die Wertgrenze der Unerheblichkeit nach § 117 NKomVG auf 75.000,00 Euro bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie auf 50.000,00 Euro bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erhöht werden.

 

Dem Samtgemeindeausschuss werden die Kompetenzen zur Entscheidung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 100.000,00 Euro übertragen. Die Kompetenzen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeindebürgermeisters werden somit für die Bewältigung der Corona-Krise angehoben.

 

Bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 EUR, sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 5.000,00 EUR berichtet die Verwaltung dem Samtgemeindeausschuss auf seiner nächsten Sitzung.

 

Oberhalb der Wertgrenzen ist weiterhin eine Entscheidung des Samtgemeinderates einzuholen.

 

Die erweiterten Befugnisse der Verwaltung gelten zunächst längstens bis zum 31.10.2020. Sollte eine Verlängerung der Frist erforderlich sein, wird dies den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

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Anlage/n:

Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der SG Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Richtlinie der lfd. Verwaltung SG (38 KB)      
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