Vorlage - MEI/2020/289
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Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark-Seershausen“, Gemarkung Seershausen, wird gemäß § 14 und § 16 BauGB eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Meinersen hat mit Beschlussvorlage Nr. MEI/2020/288 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Windpark-Seershausen" im Rahmen der städtebaulichen "Feinsteuerung" gefasst. Zugleich ist zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich zu beschließen.
Der Beschluss über die Veränderungssperre wird erforderlich, um die Aussetzung der Entscheidung über zukünftige Genehmigungen von Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich beantragen zu können. So soll entgegengewirkt werden, dass es zu unerwünschten Nutzungen im Bereich des Plangebietes kommt.
Der Vorlage beigefügt ist die Satzung über den Erlass der Veränderungssperre, eine Gebietsabgrenzung sowie die Begründung zur Veränderungssperre „Windpark-Seershausen“.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Satzung
Gebietsabgrenzung
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung_Veränderungssperre_Windpark_Seeshausen (107 KB) | ||||
2 | Windpark-Seershausen_Abgr-Veränderungssp (280 KB) | ||||
3 | Begr_VerändSperre_Windpark_Seershausen (649 KB) |
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