Vorlage - MEI/2020/319
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Beschlussvorschlag:
1. Der SV MAP erhält eine / keine Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses in Höhe von _________€. Haushaltsmittel in Höhe von ________€ werden für das Jahr 2020 überplanmäßig bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 werden Mittel in Höhe von insgesamt _________€ bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird der Bewirtschaftungskostenzuschuss wieder auf den ursprünglichen Ansatz von 6083,33 € abgesenkt.
2. Der SV MAP erhält einen / keinen Investitionskostenzuschuss für den Rasenmäher in Höhe von _________€. Haushaltsmittel in Höhe von ________€ werden für das Jahr 2020 außerplanmäßig bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 werden Mittel in Höhe von _________€ bereitgestellt.
3. Der SV MAP erhält einen / keinen Investitionskostenzuschuss für eine Unterflurberegnung in Höhe von _________€. Haushaltsmittel in Höhe von ________€ werden für das Jahr 2020 außerplanmäßig bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2021 werden Mittel in Höhe von _________€ bereitgestellt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.06.2020 beantragt der SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. eine Erhöhung des Zuschusses für die Bewirtschaftung ihrer Anlagen um 6.000,00 €. Diese Erhöhung soll für die Jahre 2020 – 2022 erfolgen.
Derzeit beläuft sich der Bewirtschaftungskostenzuschuss auf 6.083,33 €. Eine Erhöhung um 6.000,00 € würde einen jährlichen Zuschuss für den SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. von 12.083,33 € bedeuten.
Der SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. beabsichtigt, zukünftig die Mäharbeiten des Sportplatzes, bis einschließlich 2022 in Eigenleistung durchzuführen und begründet damit die erhöhten Bewirtschaftungskosten.
Weiterhin hat der Verein für die geplanten Mäharbeiten einen Rasenmäher beschafft. Deshalb beantragt der SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. zusätzlich einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 6.480,00 €. Dieser soll über die Laufzeit von 3 Jahren gesplittet werden. Die jährliche Belastung für die Gemeinde Meinersen würde dementsprechend 2.160,00 € betragen.
Problematisch ist eine Differenz, die sich aus dem Kaufvertrag des Rasenmähers und der beantragten Summe ergibt. Laut Kaufvertrag beträgt der Kaufpreis für den Rasenmäher 6.300,00 €. Der beantragte Investitionskostenzuschuss soll allerdings 6.480,00 € betragen. Somit liegt eine Differenz von 180,00 € vor, welche nicht erklärbar ist. Des Weiteren wird auf die 1/3 Regelung der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Meinersen Bezug genommen.
Zusätzlich zu den beiden vorgenannten Maßnahmen beabsichtigt der SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. sich an dem Konzept der Gemeinde Meinersen „Autonomes Mähen“ ab dem Jahr 2022 zu beteiligen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Installation einer Unterflurberegnung sowohl für den A als auch den B-Platz. Dem SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. ist es aus personellen Gründen nicht möglich, den täglichen Auf-und Abbau der Beregnung auf den Sportplätzen in Zusammenhang mit den Mähzeiten des Roboters zu gewährleisten.
Die Kosten für die Installation einer Unterflurberegnungsanlage belaufen sich auf ca. 40.000,00 €. Der Verein beantragt deshalb einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 16.000,00 €, aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Der Verein hat zusätzlich einen Förderantrag beim KSB (Kreissportbund) Gifhorn gestellt. Hier bleibt die Entscheidung über die Förderung abzuwarten. An dieser Stelle wird nochmals auf die 1/3 Regelung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur hingewiesen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die beantragte Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses um 6.000,00 € des SV Meinersen-Ahnsen-Päse e.V. aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig ist. Nähere Einzelheiten werden im Fachausschuss erläutert.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Im Haushalt 2020 der Gemeinde Meinersen sind keine Mittel eingeplant worden.
Haushaltsmittel in Höhe von _______€ sind daher über-/außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Ein Deckungsvorschlag für die Investitionskostenzuschüsse kann derzeit nicht abgegeben werden. Für die Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses kann eine Deckung aus dem Produkt 4240000 erfolgen.
Entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2021 und 2022 der Gemeinde Meinersen sind beim Produkt 4240000 einzuplanen.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Antrag vom 24.06.2020 SV Meinersen-Ahnsen-Päse
Kassenberichte 2017 – 2019
Kaufvertrag Rasenmäher
3 Vergleichsangebote Unterflurberegnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag auf Bewirtschaftungszuschuss (355 KB) | ||||
2 | Kassenbericht 2017 (691 KB) | ||||
3 | Kassenbericht 2018 (695 KB) | ||||
4 | Kassenbericht 2019 (611 KB) | ||||
5 | Kaufvertrag Rasenmäher (137 KB) | ||||
6 | Angebot H+K _ 1 (1252 KB) | ||||
7 | Angebot H+K _ 2 (1237 KB) | ||||
8 | Angebot Pro H2O _ 1 (135 KB) | ||||
9 | Angebot Pro H2O _ 2 (135 KB) | ||||
10 | Angebote Steitzer (1197 KB) |
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