Vorlage - MUE/2020/298  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 21 02-5
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Entscheidung
02.11.2020 
13. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltsentwurf 2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zur Beratung empfohlen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Haushaltsplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen. Die Fachausschüsse können ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.

 

Im Ergebnishaushalt ist im Jahr 2021 im Saldo des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses ein „Fehl“ in Höhe von 598.700 € ausgewiesen. Es setzt sich zusammen aus einem „Fehl“ in Höhe von 1.388.300 € im ordentlichen Ergebnis und einem Überschuss in Höhe von 789.600 € im außerordentlichen Ergebnis.

 

Aufgrund vorhandener Rücklagen des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses kann das Fehl daraus gedeckt werden. Der Haushaltsentwurf gilt daher gemäß § 110 NKomVG als ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt weist einen Überschuss in Höhe von 37.600 € aus.

 

Zum 31.12.2019 betrug der Kassenbestand der Gemeinde rd. 1.879.600 €. Im Oktober 2020 beträgt der Bestand rd. 618.000 €. Er sollte sich im November und Dezember 2020 mit der Zahlung von Einkommensteueranteilen, den Realsteuererträgen aus dem 4. Quartal sowie erwarteter Fördermitteleinzahlungen noch erhöhen.

 

Die Finanzierung der Investitionen des Haushaltsjahres 2021 ist aus den zu erwartenden investiven Einzahlungen möglich.

 

Der Haushaltsentwurf weist insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.510.000  aus.

 

 

 

 

Die Finanzierung der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen kann im Jahr 2023 aus den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - vorwiegend Grundstückserlöse und Erschließungsbeiträge - sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 650.900 € finanziert werden. Im Jahr 2024 ist eine Kreditaufnahme über 565.000 € zur Gesamtfinanzierung der Investitionen vorgesehen. Dadurch ist die Finanzierung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für beide Haushaltsjahre gesichert.

 

Der Haushaltsentwurf sieht ferner die Umschuldung/Prolongation des einen bestehenden Kommunalkredites zum Jahresende 2021 in Höhe von 636.800 € vor.

 

Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanes 2021 in der zweiten Lesung des Haushaltsausschusses und anschließend im Verwaltungsausschuss und abschließend im Gemeinderat.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung. Des Weiteren wirkt sich ein negativer Saldo im Finanzhaushalt negativ auf die Entwicklung des Finanzmittelbestandes der Gemeinde aus.

 

 

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2021 (3785 KB)      
Stammbaum:
MUE/2020/298   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2020/298-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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