Vorlage - LEI/2020/248  

Betreff: Bebauungsplan "Im Harmbütteler Feld", 2. Änderung, Gemeindeteil Leiferde;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/20
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
18.11.2020 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
_Im Harmbütteler Feld 2Änd-Gebietsabgrenzung  
Auszug B-Plan  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragsteller wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Harmbütteler Feld“, 2. Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift, aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung -  aufgestellt werden.

 

  1. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

  1. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung GbR, Dr.-Ing. W. Schwerdt,               Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel der Nachverdichtung/Errichtung eines weiteren Wohnhauses auf den eigenen Grundstücken sind zwei Grundstückseigentümer aus dem Lönsweg an die Verwaltung herangetreten. Dies betrifft die Flurstücke 65/20 und 65/30 der Flur 8, Gemarkung Leiferde. Mit der seinerzeitigen 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden bereits in 2006 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung der Grundstücke Lönsweg 3 und 5 geschaffen. (Anlage Auszug 1. Änderung)

 

Auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung hat der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie den Vorrang der Innenentwicklung in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) verankert, d.h. die städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 

Um diesen Grundsatz gerecht zu werden aber auch aus Gründen der Gleichbehandlung wird verwaltungsseitig empfohlen den Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Harmbütteler Feld“ 2. Änderung zu fassen.

 

Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.

 

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde und den Antragstellern ist noch zu schließen, dieser wird derzeit erstellt.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die im Rahmen der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernehmen auf Grundlage des noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages die Antragsteller.

 

 

 

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Anlage/n:

Gebietsabgrenzung – „Im Harmbütteler Feld“, 2. Änderung

Auszug B-Plan „Im Harmbüttler Feld“, 1. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Im Harmbütteler Feld 2Änd-Gebietsabgrenzung (366 KB)      
Anlage 2 2 Auszug B-Plan (270 KB)      
Stammbaum:
LEI/2020/248   Bebauungsplan "Im Harmbütteler Feld", 2. Änderung, Gemeindeteil Leiferde; hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2020/248-03   Bebauungsplan "Im Harmbüttler Feld", 2. Änderung, Gemeindeteil Leiferde; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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