Vorlage - LEI/2020/248-03
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in den Anlagen dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs- gesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Im Harmbüttler Feld", 2. Änderung nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Leiferde die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die erneute öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 11.03.2022 bis einschließlich 28.03.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 10.03.2022 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert. Der Wasserverband Gifhorn gab als einziger Träger öffentlicher Belange eine erneute Stellungnahme zum Planentwurf ab. Diese ist in der Anlage (Abwägungstabelle erneute öffentliche Auslegung) inhaltlich wiedergegeben.
Die als Anlage (Abwägungstabelle) beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der ersten Auslegung vom 09.11.2021 bis 14.12.2021 werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen.
Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Bauleitplanverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.500,00 € im Budget 5110000. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen trägt die Gemeinde hiervon lediglich 1/3 der Kosten.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Abwägungstabelle – erneute öffentliche Auslegung
Bebauungsplan
Begründung (Exemplar erneute Auslegung)
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