Vorlage - SGM/2020/391  

Betreff: Beckensanierung Waldbad
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.11.2020 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Sanierung Waldbad  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Es wird ein Fördermittelantrag für die Beckensanierung des Waldbades beim Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt.

 

2. Mittel in Höhe von 1.450.000,00 € werden vorbehaltlich der Förderung im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2011 wurde das Waldbad im Rahmen des Konjunkturpakets II umfangreich im Bereich der Wasseraufbereitung saniert. Die Maßnahme beinhaltete den Austausch der kompletten Verrohrung um die Beckenanlagen sowie des Technikraums, welches es notwendig machte, die Becken ringsum bis zur Sohle aufzugraben. In diesem Zuge wurden die Becken ausschließlich von außen neu beschichtet. Eine Sanierung der Überlaufrinnen war aufgrund der hohen Kosten nicht im Sanierungskonzept enthalten. Lediglich der Austausch der oberen Fliesenreihen ist im Rahmen der Sanierung erfolgt. Diese Maßnahme kann auf Dauer jedoch nur als Übergangslösung betrachtet werden, da (wie auch in der Vergangenheit) nach dem Winter erhebliche Schäden im Bereich der Überlaufrinnen durch Frost auftreten. Diese sind nur mit hohem Aufwand und erheblichen Kosten von ca. 16.000,00 € jährlich wieder in Stand zu setzen. Dabei gibt es Teilbereiche, welche sich kaum noch in Stand setzen lassen.

 

Um das Waldbad zukünftig nachhaltig und sicher betreiben zu können, ist es erforderlich, die Ablaufrinnen nach oben zu verlegen. Hierzu ist es notwendig, die vorhandenen Beckenköpfe abzutrennen und durch neue Köpfe mit obenliegender Rinne zu ersetzen. Die maximale Wassertiefe von 1,35 m ist im Nichtschwimmerbecken durch Anheben des Beckenbodens sicherzustellen. Des Weiteren sind durch die jährlichen Reinigungsarbeiten die Fugen ausgewaschen, sodass scharfe Schnittkanten entstanden sind.

 

Eine isolierte Instandsetzung der Beckenköpfe ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da dann in diesen Bereichen Anschlussfugen entstehen, welche nur mit einem hohen technischen und kostenintensiven Aufwand erstellt werden können. Hinzu kommen jährliche Wartungsarbeiten der so entstandenen Fugen. Somit ist die Einzelsanierung gegenüber dem kompletten Austausch der Beckenauskleidung unwirtschaftlich.


 

Bei der Prüfung möglicher Varianten der Beckensanierung sind Edelstahlbecken die nachhaltigste Möglichkeit. Die Vorteile dieser Beckenauskleidung sind folgende:

 

- Keine Frostschäden und somit auch keine Instandsetzungsarbeiten in jedem Frühjahr

- Der Reinigungsaufwand wird erheblich verringert

- Sicher vor Vandalismus

- Die Sanierung in Edelstahl könnte nach Ende der Saison und vor Beginn der neuen Saison erfolgen, da hier im Vorfeld ein hohes Maß an Vorfertigung; gegenüber den anderen Varianten, erfolgen kann.

Das Kinderbecken ist komplett abgängig und in dem jetzigen Zustand kaum noch zu halten. Die Fliesen liegen komplett hohl und es wurde in den vergangenen Jahren lediglich das Notwendigste repariert, um das Becken überhaupt noch nutzen zu können.

Ein kompletter Abbruch des Kleinkinderbeckens ist unumgänglich. Es soll eine kleine Erlebnis-Landschaft entstehen mit verschiedenen Wasserattraktionen, sodass die Kinder eine Vielfalt an Beschäftigungs- und Erlebnismöglichkeiten haben. Die Ausgestaltung der Einzelheiten wird vor Erstellung politisch beraten und abgestimmt.

 

Ende August 2020 gab es den Projektaufruf mit der einmaligen Möglichkeit Fördermittel zu beantragen. Die Mittel dieser Förderung stehen vorbehaltlich des Beschlusses zum Bundeshaushalt 2021 in Jahresraten bis 2025 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2021 vollständig verpflichtet werden. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stellt ein Gesamtinvestitionsvolumen von 600.000.000,00 € zur Verfügung. Die Hauptförderschwerpunkte liegen in der nachhaltigen Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen, Hallenbädern sowie Freibädern. Die Mindestförderungssumme beträgt 500.000,00 € und die maximale Fördersumme liegt bei 45 % der Gesamtkosten.

 

Da der Förderantrag bis zum 30.10.2020 beim Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden musste, hat die Samtgemeinde Meinersen vorsorglich einen Antrag eingereicht. Es ist zwingend erforderlich, für die Vollständigkeit des Antrages, einen Ratsbeschluss über die geplante Maßnahme bis zum 13.11.2020 nachzureichen.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung eines Bäderbauplaners belaufen sich die Sanierungskosten auf:

Nichtschwimmerbecken

   474.720,00 €

Schwimmerbecken

   569.700,00 €

Kinderbecken

     90.072,00 €

Betonschnitte

     50.000,00 €

Erd- und Pflasterarbeiten

     33.996,00 €

Gesamtsumme inkl. 19% MwSt.

1.450.000,00 €

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.

 

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Anlage/n:

Präsentation Sanierung Waldbad Klausurtagung 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sanierung Waldbad (592 KB)      
Stammbaum:
SGM/2020/391   Beckensanierung Waldbad   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2020/391-01   Beckensanierung Waldbad; hier: Veränderung der Planung nach neuer Kostenaufstellung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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