Vorlage - HIL/2020/158-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
HIL/2020/158
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
01.12.2020 
16. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
14.12.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste Hillerse 2021  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

    

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

    

1.1 der ordentlichen Erträge auf       2.495.100 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf      3.218.000 €

    

1.3 der außerordentlichen Erträge auf         490.700 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf       0 €

    

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    2.372.800 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    2.908.900 €

    

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit     1.569.300 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit        408.600 €

    

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                      0 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit           65.700 €

    

  festgesetzt  

 

 Nachrichtlich: Gesamtbetrag 

  - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes       3.942.100 €

  - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes       3.386.200 €

    

b) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

    

c) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen

Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 €

festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt

 festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1  r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  490 v.H.

1.2  r die Grundstücke (Grundsteuer B)       490 v.H.

 

2. Gewerbesteuer         380 v.H.

 

f)  

1.  Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO

sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann

erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von

 400.000 € übersteigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

 


Anlage/n:

Veränderungsliste Hillerse 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste Hillerse 2021 (37 KB)      
Stammbaum:
HIL/2020/158   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
HIL/2020/158-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2021 in den Fachausschüssen; hier: Kultur-, Sport- und Sozialausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
HIL/2020/158-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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