Vorlage - SGM/2020/403  

Betreff: Resolution zur Sicherstellung der Ganztagsschulen;
hier: Unterstützung der Initiative der Samtgemeinde Brome
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:50-40 11 00
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2020 
ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates      
15.01.2021 
30. Sitzung des Samtgemeinderates - gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Schreiben Resolution SG Brome vom 12.11.2020  

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Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehende Resolution der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und dem Kultusministerium übersandt.

 

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Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Brome hat eine Resolution zur Sicherstellung der Ganztagsschulen an den Kultusminister Tonne versandt. Sie bittet darum, um der Wichtigkeit dieses Themas Nachdruck zu verleihen, diese Resolution zu unterstützen und ebenfalls als Forderung an das Kultusministerium zu stellen. Für die Samtgemeinde Meinersen soll nachstehende Resolution zur Unterstützung beschlossen werden.

 

Resolution zur Sicherstellung der Ganztagsschulen

 

Ein flächendeckendes Angebot für Ganztagsbetreuung in der Schule ist eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen, deren Erfolg in der jetzigen Zeit mehr denn je maßgeblich von der jeweiligen finanziellen Verantwortung abhängt.

 

Mit der Konkretisierung in § 23 des NSchG und dem Erlass zur Arbeit in der Ganztagsschule vom 01.08.2014 hat das Land Niedersachsen die Rahmenbedingungen für die Ganztagsschule geschaffen. Neben dem Wunsch vieler Eltern nach verlässlicher Betreuung soll damit verbunden die Teilnahme an Ganztagsangeboten zur nachhaltigen Förderung von kognitiven und sozialen Kompetenzen und somit zum Bildungserfolg beitragen. In Zitierung des Niedersächsischen Kultusministeriums werden die Ganztagsschulen bereits seit 2014 bedarfsgerecht mit Ressourcen als wesentliche Voraussetzung zum qualitätsorientierten Ausbau ausgestattet.

 

Die Samtgemeinde Meinersen als Schulträger von vier Grundschulen ist Kooperationspartner der jeweiligen Grundschule zur Umsetzung des Ganztagsangebotes. Seit 2011 wird an den Grundschulen in der Samtgemeinden ein offenes Ganztagsangebot vorgehalten.

 

 

 

 

 

Das Land Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für die Sicherstellung des Ganztagsangebotes mit kapitalisierten Lehrerstunden, die hier lediglich ca. 20 % der Kosten für Personal und Sachaufwendungen abdecken. Die Differenz wird aus eigenen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Somit reichen die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Ressourcen seit Beginn nicht annähernd für ein verlässliches Angebot der Ganztagsschule aus. Neben den ohnehin für das Ganztagsangebot eng bemessenen zugewiesenen Lehrerstunden sind die Schulen aufgrund mangelnder Unterrichtsversorgung oftmals dazu gezwungen, Kapazitäten aus dem Nachmittag in den Vormittag zu ziehen. Ein Umstand, der somit in doppelter Hinsicht der Sicherstellung des Ganztages entgegensteht.

 

Im Zuge der „Corona-Folgen hat der Bund in Abstimmung mit den Ländern ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur auf den Weg gebracht, um die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025 und seiner Finanzierung zu schaffen. Nach dem vorgelegten Entwurf der Förderrichtlinie werden Ausstattungsinvestitionen und Baumaßnahmen gefördert. Eine finanzielle Unterstützung des „laufenden“  Betriebes ist darin nicht vorgesehen, was eine nachhaltige Sicherstellung und Verbesserung eines Ganztagsangebotes in bewährter Qualität bedeuten würde. Die Samtgemeinde Meinersen fordert die Landesregierung auf, sich ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber dem Ganztagsangebot der Schulen zu stellen und dementsprechend die tatsächlich notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlage/n:

Schreiben der SG Brome vom 12.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Resolution SG Brome vom 12.11.2020 (709 KB)      
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