Vorlage - MEI/2020/333
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2020 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
§ 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht erhöht und bleibt damit auf 0 € festgesetzt.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
§ 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.
§ 6 Wird nicht verändert.
Meinersen, 10.12.2020 ........................................................... Carsten Dietrich |
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.
Die Maßnahme Sanierung Straßenbrücke über die Oker (Investitionsnr. I041754103) ging mit einer Kostensteigerung von 460.000 Euro einher. Die Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Haushaltssatzung mit einem Betrag von 400.000 Euro festgelegt. Entsteht in einem Haushaltsjahr ein Fehlbetrag, welcher über dieser Summe liegt, hat die Gemeinde unverzüglich einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Neben der Brücke kommen noch Über- und Außerplanmäßige Ausgaben hinzu.
Diese Positionen sind nun auch in geringer Höhe in den Nachtrag aufgenommen worden.
Einzelne Erläuterungen finden sich in der beigefügten Übersicht des Nachtrages.
Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Die geplanten Einnahmen aus den Bauplatzverkäufen lassen immer noch einen Überschuss in 2020 erwarten. Eine Kreditermächtigung ist deshalb nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Festsetzung des Nachtrages.
Anlage/n:
Haushaltssatzung Nachtrag
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Einzelmaßnahmen zum Nachtrag 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung Nachtrag (202 KB) | ||||
2 | Ergebnisrechnung (99 KB) | ||||
3 | Finanzrechnung (108 KB) | ||||
4 | Einzelmaßnahmen zum Nachtrag 2020 (119 KB) |