Vorlage - MEI/2020/333  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2020
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
10.12.2020 
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssatzung Nachtrag  
Ergebnisrechnung  
Finanzrechnung  
Einzelmaßnahmen zum Nachtrag 2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

Die 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2020 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

 

§ 1

 

die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
- Euro -

erhöht
um
- Euro -

vermindert
um
- Euro -

und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschließlich
der Nachtrags-
werte fest-
gesetzt auf
- Euro -

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

8.331.900

0

 0

8.331.900

ordentliche Aufwendungen

-8.943.500

44.800

0

-8.988.300

außerordentliche Erträge

1.833.700

0

0

1.833.700

außerordentliche Aufwendungen

-409.300

0

0

-409.300

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

7.830.800

0

 0

7.830.800

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

-8.177.100

44.800

0

-8.221.900

Einzahlungen für Investitions-tätigkeit

5.770.600

0

 0

5.770.600

Auszahlungen für Investitions-
tätigkeit

-3.305.300

 

 462.100

0

-3.767.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0

0

 0

0

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

-1.095.200

0

 0

-1.095.200

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

13.601.400

 0

  0

13.601.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

-12.577.600

 506.900

  0

-12.084.500

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht erhöht und bleibt damit auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.

 

§ 6

Wird nicht verändert.

 

 

 

Meinersen, 10.12.2020 ...........................................................

   Carsten Dietrich

   Gemeindedirektor

 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.

Die Maßnahme Sanierung Straßenbrücke über die Oker (Investitionsnr. I041754103) ging mit einer Kostensteigerung von 460.000 Euro einher. Die Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Haushaltssatzung mit einem Betrag von 400.000 Euro festgelegt. Entsteht in einem Haushaltsjahr ein Fehlbetrag, welcher über dieser Summe liegt, hat die Gemeinde unverzüglich einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Neben der Brücke kommen noch Über- und Außerplanmäßige Ausgaben hinzu.

Diese Positionen sind nun auch in geringer Höhe in den Nachtrag aufgenommen worden.

Einzelne Erläuterungen finden sich in der beigefügten Übersicht des Nachtrages.

Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Die geplanten Einnahmen aus den Bauplatzverkäufen lassen immer noch einen Überschuss in 2020 erwarten. Eine Kreditermächtigung ist deshalb nicht vorgesehen.    

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Festsetzung des Nachtrages.

 

 

 

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Anlage/n:

Haushaltssatzung Nachtrag

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Einzelmaßnahmen zum Nachtrag 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung Nachtrag (202 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (99 KB)      
Anlage 3 3 Finanzrechnung (108 KB)      
Anlage 4 4 Einzelmaßnahmen zum Nachtrag 2020 (119 KB)      
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