Vorlage - MEI/2020/325-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MEI/2020/325
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.03.2021 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf 7.337.800 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 9.465.600 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 1.450.500 Euro

1.4              der außerordentlichen Aufwendungen auf 410.300 Euro

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.780.000 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.560.200 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 5.207.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.873.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 266.600 Euro

                          

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.987.300 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 10.699.800 Euro

 

b.) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 (Kreditermächtigung) werden auf 0 € festgesetzt.

 

c.) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

 

d.) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen

 Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000

 Euro festgesetzt.

 

 

e.) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie

 folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  450 v.H.

 

2. Gewerbesteuer  380 v.H.

 

f.) 1.  Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1

  KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 80.000 €

  übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht

  kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln

  zu können.

 

 2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG

  sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine

  Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen

  gegeben ist.

 

 3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den

  Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird, einschließlich der vorgelegten Veränderungsliste sowie den haushaltswirksamen Änderungen der Sitzung, beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

 

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Anlage/n:

Veränderungsliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste (60 KB)      
Stammbaum:
MEI/2020/325   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MEI/2020/325-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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