Vorlage - LEI/2011/003
|
|
Sachverhalt:
Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Leiferde aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:
1. |
2. |
3. |
Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 13 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.
Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.
Rechtsgrundlage
§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Leiferde
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zur Vorlage 2011_003 (6 KB) | ||||
2 | Anlage 2 zur Vorlage 2011_003 (186 KB) |
|