Vorlage - SGM/2021/416-01
|
|
Beschlussvorschlag:
Die aktuelle Aufnahme von Strategien der Jugendförderung während Pandemiezeiten in den Förderplan ist innerhalb des Geltungszeitraumes (2017-2021) nicht notwendig.
Unabhängig vom Antrag der SG-Gruppe SPD/die Linke, wird der Förderplan der Offenen Jugendarbeit wie vorgesehen 2022 fortgeschrieben. Dazu werden in einem gemeinsamen Workshop mit Politik und Verwaltung die Grobziele überarbeitet und anschließend schriftlich im Förderplan angepasst.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Arbeit an der Konzeption zur Offenen Jugendarbeit wurde bewusst kein in sich abgeschlossenes schriftliches Konzept erstellt. Denn ein solches bietet nur wenig Raum, um aktuelle Entwicklungen und Änderungen in den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen zu erfassen und schnell darauf zu reagieren. Aus diesem Grund wurde ein Förderplan zur Offenen Jugendarbeit entwickelt, der durch seine inhaltliche Aufbereitung und sein Berichtswesen (jährliche Mitteilungsvorlage sowie Überprüfung der Aktualität des gesamten Förderplanes alle fünf Jahre) auch auf kurzfristige Veränderungen zeitnah reagieren kann.
Der Geltungsbereich von 5 Jahren gibt zudem auch Planungssicherheit, sowohl für die Fachkräfte, als auch für die Bürger*innen der Samtgemeinde. Dabei ist also bewusst festgelegt, dass keine schriftlichen Änderungen innerhalb des Geltungszeitraums am Förderplan vorgenommen werden.
Dennoch ist es selbstverständlich, dass die Jugendförderung der Samtgemeinde Meinersen in ihrer täglichen Arbeit stetig auf die aktuellen Gegebenheiten reagiert und ihre Arbeitsweise sowie Maßnahmen daran anpasst und auch neue Angebote entwickelt.
So wurden, durch die Corona-Pandemie Angebote, wie die Aufsuchende Jugendarbeit, in den einzelnen Gemeinden deutlich verstärkt. Andere Angebote, wie die Ferienfreizeitangebote wurden verändert und angepasst. Zum Beispiel wurde für die verlässliche Ferienbetreuung ein Hygienekonzept entwickelt, welches die Durchführung der Ferienbetreuung unter Corona-Bedingungen ermöglichte.
Allerdings wurden auch neue Angebote entwickelt und durchgeführt. So erarbeitete die Jugendförderung digitale Angebote, wie historische Fotosafaris durch die Gemeinden. Weiterhin wurde auch ein neues Beratungskonzept entwickelt; die Jugendförderung bietet fortan Walk&Talk an. Eine Beratungsmethode, die bei einem Spaziergang erfolgt.
Da, unabhängig von der Corona-Pandemie, die alltägliche Arbeit der Jugendförderung immer einem stetigen Wandel unterliegt und Maßnahmen auch stets diesem angepasst werden, ist es nicht notwendig, den Förderplan innerhalb des fünfjährigen Geltungszeitraums schriftlich zu verändern.
Dies erfolgt alle fünf Jahre unter Einbeziehung der Politik und findet nächstmalig im Jahr 2022 statt. In einem Workshop werden dann mit der Politik die Grobziele erarbeitet und festgelegt. Die konkrete Entwicklung der Maßnahmen zur Erreichung dieser, erfolgt durch die pädagogischen Fachkräfte der Jugendförderung.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-02-22_AntragSG_SPDLinke_Foerderplan_Jugen (1575 KB) |
|