Vorlage - SGM/2021/429  

Betreff: Umsetzung der Teilfinanzierung je Einzelfahrschein für Fahrgäste des Bürgerbusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Anhörung
07.06.2021 
10. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration zur Kenntnis genommen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Musterantrag Erstattung BB-Fahrschein  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 15.01.2021 wurde die Vorlage Nr. SGM/2020/392 einstimmig durch den Rat der Samtgemeinde Meinersen beschlossen. Bedingt durch die Fahrbetriebseinstellung durch die Corona-Pandemie konnte die Förderung erst mit der Wiederaufnahme des Fahrbetriebs (08.03.2021) umgesetzt werden.

 

Hierbei musste aus Gründen der Einheitlichkeit und Begreifbarkeit des Tarifsystems nach Vorgabe des Regionalverbands Großraum Braunschweig auf eine Teilfinanzierung in zwei Schritten zurückgegriffen werden.

 

Der/die Bürger/in kauft einen Einzelfahrschein zum Preis von 3,00 € im Bürgerbus. Hierbei erhält er/sie den Fahrschein, auf den im Bürgerbus auf der Rückseite ein Stempel aufgedrückt wird.

 

Die Teilfinanzierung durch die Samtgemeinde erfolgt dann in einem zweiten Schritt: Der/die Bürger/in erhält bei Vorlage des gestempelten Einzelfahrscheins die Teilfinanzierung durch die Samtgemeinde Meinersen ausgezahlt.

 

Um den Aufwand für die Samtgemeinde überschaubar zu halten, sollen mindestens 10 Fahrscheine gesammelt werden. Diese werden mit einem formlosen Antrag an die Samtgemeindeverwaltung – Team Soziales – geschickt. Hierfür stehen neben dem Postweg auch die Briefkästen an den Außenstellen der SG-Verwaltung zur Verfügung.

 

Die Fahrscheine sind dabei dem Antrag im Original beizufügen. So kann der/die Bürger/in einfach nachweisen, dass er/sie die Fahrscheine im Bürgerbus erworben hat. Eine Erstattung ist bis zum 28.02. des Jahres möglich, welches auf das Kalenderjahr des Erwerbs des Einzelfahrscheins folgt. Sollten in einem Kalenderjahr weniger als 10 Fahrscheine vorliegen, können aber auch diese auf Antrag erstattet werden.


 

Inwieweit die Möglichkeit zur Erstattung derzeit angenommen wird, kann von Seiten der Verwaltung nicht abschließend gesagt werden. Der Fahrbetrieb wurde derzeit erneut eingestellt, da sich die Fahrerinnen und Fahrer des Bürgerbusses größtenteils in der Risikogruppe der durch das Coronavirus betroffenen Personen befinden.

 

Als Anlage ist ein Muster-Erstattungsantrag beigefügt, wie er auch im Bürgerbus ausgehändigt wird.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Musterantrag Erstattung BB-Fahrschein

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Musterantrag Erstattung BB-Fahrschein (303 KB)      
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