Vorlage - SGM/2020/393-01  

Betreff: Jugendtreff Meinersen;
hier: Aktuelle Kostenentwicklung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2020/393
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.02.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufgrund von Kostenentwicklungen mit einhergehender Preissteigerung ist das Projekt aus finanziellen Gründen nicht im geplanten Umfang realisierbar.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Lösungen zu entwickeln und vorzustellen.

 

  1. Der Betrieb des Jugendtreffs Meinersen soll für mindestens zwei weitere Jahre im Bestand fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die zwingend notwendigen Sanierungserfordernisse und -kosten hierfür zu ermitteln und diese den politischen Gremien vorzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 17.12.2020 (SGM/2020/393) wurde der Neubau des Jugendtreffs Meinersen in der Variante A beschlossen, hierbei wurde mit einer Förderung in Höhe von 500.000 € kalkuliert. Der Eigenanteil der Samtgemeinde beliefe sich dabei dann auf voraussichtlich 60.000,00 €.

 

Die Kostenschätzung der A+I Planungsgruppe für den Neubau eines Jugendtreffs lag am 20.09.2020 vor. Diese wurde über die Höhe der Bruttogeschossfläche der Grundrissfläche des Bestandsgebäudes (184 m²) ermittelt.

Grundlage für die Kosten waren die Kostenkennwerte (Mittelwerte) der DIN 276, 1. Ebene, aus dem BKI 2020 ‚Gebäude Neubau‘ mit Kostenstand 1. Quartal 2020.

 

Die Kostenschätzung belief sich seinerzeit auf 560.000,00 € für ein Gemeindezentrum mit einfachem Standard. Auf der Grundlage der vor Ort besprochenen Grobplanung und ohne Hinzuziehung von Sonderfachleuten (Baugrund, Tragwerk, Brandschutz, TGA) ist die Genauigkeit dieser Kostenschätzung nur recht vage ausgefallen.

 

Im Bereich des Restrisikos verbleiben Unschärfen in einer Größenordnung von bis zu 40% nach damaligem Kenntnisstand. Die Unschärfen können erst im Zuge der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) und Leistungsphase 6 (Kostenanschlag) weiter verringert werden.


 

Um die Kostenschätzung der A+I Planungsgruppe zu konkretisieren, wurden im weiteren Planungsverlauf durch Anpassungskosten Unschärfen in der ersten Kostenschätzung korrigiert. Diese Unschärfenregulierung beträgt im Mittelwert 30-40 %, welches beim einfachen Standard eine Kostensteigerung von ca. 196.000,00 € verursacht.

 

Des Weiteren ist auch die Erhöhung des Baupreisindizes von 2020 zu 2023 zu berücksichtigen, welche sich lt. stat. Bundesamt (destatis.de) auf ca. 39,6 Prozentpunkte (1.Quartal 2020 = 117,6, 4. Quartal 2022 = 157,2) beläuft.

Die führt nochmals zu Mehrkosten in Höhe von ca. 222.000,00 € für die Ausführung im einfachen Standard.

 

Dies führt insgesamt zu einer aufsummierten Kostenschätzung für die beschlossene Variante A in Höhe von 978.000,00 € (Stand 01/2023). Eine Kostensteigerung von ca. 420.000,00 € mit einem damit ansteigenden Eigenanteil in Höhe von knapp 480.000,00 € ist für die Samtgemeinde Meinersen so nicht umsetzbar.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Belastung des Finanzhaushalts durch den Neubau der Variante A in Höhe von 560.000,00 € entfällt.

 

Gleichzeitig entfällt auch die Einnahme im Finanzhaushalt durch die Fördermittel in Höhe von 500.000,00 €.

 

Die Belastungen des Ergebnishaushaltes, welche sich aus der zwingend notwendigen Sanierung des Bestandsgebäudes ergeben, sind derzeit nicht absehbar.

 


Anlage/n:

 

Keine

Stammbaum:
SGM/2020/393   Jugendtreff Meinersen; hier: Lösungsvorschlag zum Erhalt des Standortes   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/393-01   Jugendtreff Meinersen; hier: Aktuelle Kostenentwicklung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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