Vorlage - SGM/2020/393  

Betreff: Jugendtreff Meinersen;
hier: Lösungsvorschlag zum Erhalt des Standortes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2020 
ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates      
15.01.2021 
30. Sitzung des Samtgemeinderates - gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren geändert beschlossen     
Anlagen:
Jugendtreff Meinersen - Kosteneinschätzung 184qm  
Jugendtreff Meinersen - Kosteneinschätzung 237qm  
Raumplanungsentwurf JT  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

A) Die Maßnahme "Haus der Jugend" wird / wird nicht in der Variante ____ umgesetzt. Die Planungsgruppe A+I aus Wolfsburg erhält einen Planungsauftrag zur Fertigung von Planungsentwürfen und einer detaillierten Kostenschätzung für die Leistungsphasen      1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für den Abriss und Neubau des Gebäudes in der Schmiedestraße in Meinersen zur Umsetzung der Maßnahme "Haus der Jugend".

  

B) Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Bewilligung des             ILE-Förderantrages.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nach der Antragstellung durch die Gruppe SPD/Linke (Vorlage Nr. SGM/2018/147) vom 16.11.2017, das stark sanierungsbedürftige Gebäude des Jugendtreffs Meinersen zu verkaufen, wurde der Beschluss gefasst, den Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

Zudem erhielt die Verwaltung den Auftrag, nach Lösungen zur Fortführung der Offenen Treffarbeit in Meinersen zu suchen.

 

Seitens der Verwaltung wurde die Nutzung eines Kellerraumes in der Realschule Meinersen geprüft. Eine Umsetzung ist hier nicht möglich, da die Alarmanlage der Schule nicht für einzelne Räume separat geschaltet werden kann, die sanitären Anlagen der Schule aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden dürften und es keinen barrierefreien Eingang zum Keller gibt.

 

Weiterhin wurde erwogen, den Jugendtreff in das Mehrgenerationenhaus einzugliedern. Die aktuellen Räumlichkeiten des MGHs sind beengt, sodass ein Anbau notwendig wäre, der Platz für einen Billardtisch/Kicker schafft. Nach Prüfung würde ein Anbau an das Mehrgenerationenhaus nicht erneut mit Fördermitteln bezuschusst werden.

 

Aufgrund des gut geeigneten, zentralen Standortes des aktuellen Jugendtreffs, inmitten des Ortskerns, wurde seitens der Verwaltung auch eine Sanierungsmöglichkeit des Gebäudes geprüft.

Mithilfe eines Förderprogrammes kann der Abriss des stark sanierungsbedürftigen Gebäudes und der Neubau mit bis zu 90% der Gesamtsumme (max. 500.000 €) gefördert werden.

Der Antrag wurde bereits beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Braunschweig eingereicht. Bei einem positiven Bescheid (Anfang 2021) würden die Mittel bereits im selben Haushaltsjahr zur Verfügung stehen.

 

Auch aus pädagogischer Sicht ist der Erhalt des Standortes zu favorisieren, da somit einerseits der Jugendtreff an seinem gewohnten Standort verbleibt und sich zusätzlich ein erweitertes soziales und pädagogisches Konzept in der Samtgemeinde Meinersen etablieren lässt.

Es ist von großer Bedeutung, den Kindern und Jugendlichen der Samtgemeinde Meinersen, neben dem Mehrgenerationenhaus einen Ort der Begegnung anzubieten, an dem sie unter sich sind, Räume haben, die sie unabhängig von Erwachsenen nutzen und gestalten können. Entstehen soll ein "Haus der Jugend". Neben der Offenen Jugendarbeit könnten dort künftig u.a. die verlässliche Ferienbetreuung, Ferienspaßangebote, Beratungen, Offene Sprechstunden, Berufsbildungsangebote / Bewerbungstrainings, Kooperationen mit Vereinen und Verbänden, Soziale Gruppenarbeit in Kooperation mit dem Landkreis Gifhorn, Seminare, und Elternabende stattfinden.

Um dies umsetzen zu können, sind räumlich ein großer Freizeitbereich, ein Beratungszimmer, ein Bereich mit Tischen und Stühlen, eine großzügige Küche sowie ein Büro vorgesehen.

 

Die Planungsgruppe A+I Wolfsburg wurde bereits mit der Erstellung eines Raumkonzeptes sowie einer Kostenschätzung beauftragt. 

 

Möglich wären zwei Neubauvarianten:

 

A) Abriss des alten Gebäudes und Neubau auf der vorhandenen Grundfläche mit 184qm: 560.000

Bei einer Förderung von max. 500.000 €, bliebe hier ein Eigenanteil von 60.000 €.

 

B) Abriss des alten Gebäudes und Neubau auf einer erweiterten Grundfläche mit 237qm: 670.000

Bei einer Förderung von max. 500.000 €, bliebe hier ein Eigenanteil von 170.000 €.

 

Bei der Neubauvariante B könnte das komplette Raumkonzept mit allen notwendigen Abständen umgesetzt werden. Bei der kleineren Neubauvariante A müssten Teile des geplanten Raumkonzeptes reduziert werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt wird durch den Neubau der Variante A (inkl. Abriss) mit 560.000 / der Variante B mit 670.000 € belastet.

 

Dem gegenüber stehen Fördergelder in Höhe von 500.000 €, so dass sich die Kreditsumme maximal um 60.000 € bei Variante A und um 170.000 € bei Variante B erhöht.

 

 

 

 

 

In den Folgejahren wird der Ergebnishaushalt, bei einer Nutzungsdauer von 90 Jahren, für den Neubau mit 7.500 € Abschreibungen belastet, sowie mit 5.500 € für die Sonderpostenauflösungserträge entlastet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Kostenschätzungen durch A+I Planungsgruppe Wolfsburg

- Raumplanungsentwürfe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jugendtreff Meinersen - Kosteneinschätzung 184qm (74 KB)      
Anlage 2 2 Jugendtreff Meinersen - Kosteneinschätzung 237qm (65 KB)      
Anlage 3 3 Raumplanungsentwurf JT (536 KB)      
Stammbaum:
SGM/2020/393   Jugendtreff Meinersen; hier: Lösungsvorschlag zum Erhalt des Standortes   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/393-01   Jugendtreff Meinersen; hier: Aktuelle Kostenentwicklung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
Nach oben springen