Vorlage - SGM/2021/444  

Betreff: Seniorenkompetenznetzwerk der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Beschluss der Benutzungsordnung und Hausordnung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
07.06.2021 
10. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Benutzungsordnung des Jugendtreffs Müden  
Hausordnung Jugendtreff Müden_Kompetenzzentrum SG Meinersen  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Benutzungsordnung sowie die Hausordnung für den Jugendtreff Müden (Aller) / das Kompetenzzentrum der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Der Jugendtreff Müden (Aller) / das Kompetenzzentrum dient vorrangig der Jugendarbeit und der Arbeit mit Senioren, verbunden mit der Förderung von gesellschaftlichem Miteinander, der nachbarschaftlichen Hilfe, dem Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und der Erweiterung von Freizeitmöglichkeiten. Der Jugendtreff / das Kompetenzzentrum versteht sich als Ort des Austausches, der Begegnung und Kommunikation. Um ein möglichst breites Angebot an Veranstaltungen, Projekten und Kursen bereitstellen zu können, soll das Gebäude nicht nur der Samtgemeinde als Betreiber, sondern auch externen Kooperationspartnern des Kinder- und Jugendbüros sowie des Kompetenznetzwerks (z.B. Vereinen und Verbänden) zur Verfügung stehen. Dies erfordert schriftlich festgelegte Regelungen zu den Voraussetzungen einer Nutzung der Räumlichkeiten des Gebäudes.

 

In der beigefügten Benutzungsordnung sowie der Hausordnung sind diesbezüglich detaillierte Regelungen festgehalten worden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung der Räumlichkeiten ist kein Bestandteil des Konzeptes „Jugendtreff / Kompetenzzentrum“. Dennoch wurde die Möglichkeit, im Einzelfall eine Aufwandsentschädigung zu erheben, in die Benutzungsordnung aufgenommen. Sollte sich die Vermietung der Räumlichkeiten als regelmäßig wiederkehrendes Ereignis erweisen, würde eine Gebührenordnung entwickelt.

 

 

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Anlage/n:

- Benutzungsordnung Jugendtreff Müden / Kompetenzzentrum

- Hausordnung Jugendtreff Müden / Kompetenzzentrum

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungsordnung des Jugendtreffs Müden (143 KB)      
Anlage 2 2 Hausordnung Jugendtreff Müden_Kompetenzzentrum SG Meinersen (218 KB)      
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