Vorlage - SGM/2021/450  

Betreff: Berufung der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

Frau Barbara Haferkamp-Weber aus Wendeburg wird mit Wirkung vom 01.08.2021 zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Meinersen mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit berufen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Arbeitsvertrag zu erstellen.


Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) müssen alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich beschäftigen.

 

Nach Austritt der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten Natascha Heumann zum 31.12.2020 wurde die Stelle erstmals hausintern und anschließend öffentlich ausgeschrieben. Auf die Stellenausschreibung sind 19 Bewerbungen eingegangen.

 

Am 27.04.und 28.04.2021 haben sich drei Bewerberinnen der Verwaltungsleitung der Samtgemeinde Meinersen vorgestellt. Zwei der drei Bewerberinnen wurden eingeladen sich den Samtgemeindefraktionen am 18.05.2021 vorzustellen. Der Samtgemeinderat hat am 27.05.2021 mehrheitlich entschieden, dass Frau Haferkamp-Weber sich als geeignetste Bewerberin erwiesen hat.

 

Der Lebenslauf von Frau Haferkamp-Weber wird der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Über die Berufung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten entscheidet gem. § 8 Abs. 2 NKomVG die Vertretung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalkosten für die zu besetzende Stelle sind im Stellenplan 2021 mit der Entgeltgruppe 10 TvöD enthalten.

 


Anlage/n:

Lebenslauf Frau Haferkamp-Weber

Nach oben springen