Vorlage - SGM/2021/453  

Betreff: Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vom 29.12.2020;
hier: Fördermittel für die Beschaffung von Öfen und einer Geschirrspülanlage für die Mensa Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es werden Mittel für die Anschaffung von Kochöfen und einer Geschirrspülanlage für die Mensaküche in Höhe von 32.000,- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vom 29.12.2020. Es können Baumaßnahmen und Ausstattungen zum Ausbau der Ganztagsschulen beantragt werden.

 

Auch der Anbau an der Grundschule Leiferde wurde über dieses Investitionsprogramm beantragt. Hierzu wurde der Förderbescheid in Höhe von 570.000,- € am 03.06.2021 von Herrn Kultusminister Tonne an die Samtgemeinde Meinersen überreicht.

 

Als zweite Maßnahme wurden Mittel für die Beschaffung von Öfen und einer Geschirrspülanlage in einem Kostenumfang von 64.000,- € beantragt. Mit den neuen Kochöfen sollen die häufig defekten alten Geräte ersetzt werden, um weiterhin die Essensversorgung - insbesondere der Ganztagsgrundschulen - sicherstellen zu können. Die Mittel für den Ersatz dieser Öfen wären für das Haushaltsjahr 2022 regulär beantragt worden.
Die Anschaffung einer neuen Spülmaschine wurde bereits für das Haushaltsjahr 2021 mit Mitteln in Höhe von 32.000,- € veranschlagt.

 

Mit Bewilligungsbescheid vom 19.05.2021 sowie dem Änderungsbescheid vom 10.06.2021 sind 48.000,- €rdermittel bewilligt worden, sodass der Eigenanteil der Samtgemeinde Meinersen lediglich bei 16.000,- € liegen wird.


 

 

Da jedoch das Bruttoprinzip zu beachten ist, müssen die vorhandenen Haushaltsmittel von 32.000,- € auf 64.000,- € aufgestockt werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2021 stehen investiv Mittel für die Anschaffung einer Spülmaschine in Höhe von 32.000,- € zur Verfügung. Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 32.000,- €r die I-Nr. I012121202 zur Verfügung zu stellen. Aus der o. g. Förderrichtlinie und dem vorliegenden Bewilligungsbescheid werden 48.000,- € vom Land erstattet.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

Keine

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