Vorlage - MEI/2021/384  

Betreff: Festlegung der Unterhaltungsmaßnahmen
hier: Straße - Im Dorfe im Gemeindeteil Ohof

Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
06.07.2021 
32. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Straße „Im Dorfe“ im OT Ohof wird weiterhin im Rahmen der jährlichen Unterhaltungsmaßnahmen instandgesetzt.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden von dem Budget – Straßenunterhaltung - gedeckt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt,sungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der Situation in der Straße „Im Dorfe“ zu erarbeiten. Die rechtliche Schwierigkeit besteht unter anderem darin, dass die Bebauung überhaupt entstanden ist, die Erschließung wurde vor Jahren durch die Gemeinde zugesichert und die Straße ist auch dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Folgendesungsvorschläge wurden geprüft:

 

-          Übergabe an die Eigentümer als Privatstraße

-          Durchgehender Ausbau incl. enteignungsgleichem Eingriff

-          Aufwertung durch Aufbringen einer Tränkdecke

-          Ankauf der Hausnr. 13 Im Dorfe

-          Unterhaltung durch regelmäßige Ausbesserung der Fahrbahn

 

 

Übergabe an die Eigentümer als Privatstraße

In mehreren Anliegerversammlungen wurde seitens der Verwaltung den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zur Bildung einer Privatstraße vorgestellt. Hierzu ergaben sich im Einzelnen folgende Voraussetzungen:

 

1. mtliche Grundstückseigentümer müssen diesem Vorhaben zustimmen.

 

2. Zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümern wird ein Notarvertrag abgeschlossen. Den Eigentümern werden sog. Miteigentumsrechte eingeräumt.

 

3. Allein diese Maßnahme reicht aber nicht aus, um zukünftig auf Dauer für alle Anlieger ein Zufahrtsrecht zu sichern, da die gemeindliche Parzelle nur eine Breite von 2 m aufweist. Aus diesem Grund müssen einige Eigentümer weitere Flächen abgeben, um eine befahrbare Anlage zu erhalten. Diese Flächen werden anschließend zusammen mit der gemeindlichen Parzelle zu einem gemeinsamen Flurstück verschmolzen.

 

4. mtliche öffentliche Leitungen in dieser Trasse (z.B. Strom, Wasser, Abwasser) sind in einem Übertragungsvertrag mit grundbuchlich einzutragenden Dienstbarkeiten zugunsten der Versorgungsunternehmen zu sichern.

 

Letztendlich haben sich die Grundstückseigentümer gegen die Bildung einer Privatstraße ausgesprochen.

 

 

Durchgehender Ausbau incl. enteignungsgleichem Eingriff

Es wurden verschiedene Varianten geplant (Durchgängigkeit, Wendeanlage in der Mitte, am Ende). Für jede dieser Varianten ist ein Grundstücksankauf erforderlich. Für jede Planungsvariante wurden Gespräche mit den betreffenden Anliegern geführt: (jeder) einige dieser Anlieger (hat) haben den Verkauf eines Teilstücks ausgeschlossen. Grundsätzlich könnte die Gemeinde hier das Verfahren einer Enteignung anstoßen. Laut Rechtsanwaltsbüro Appelhagen, Braunschweig, besteht eine realistische Chance, dass dieses Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat. Da Grundrechte betroffen sind, ist ein Enteignungsverfahren sehr zeitaufwendig und mit Kosten verbunden.

 

 

Aufwertung durch Aufbringen einer Tränkdecke

Begriffserklärung der Tränkdecke: Die Tränkdecke ist eine sogenannte dreifache Oberflächenbehandlung. Als Unterbau sollte eine ausreichend dimensionierte Frostschutz- bzw . Schottertragschicht vorhanden sein. Diese muss planeben und gut verdichtet sein. Auf diese Grundlage kommt als „Standkorn“ eine Lage Splitt der Körnung 8/11 mm mit ca. 10 kg/m². Anschließend wird eine Bitumenemulsion von 2,8 kg/m² aufgebracht. Dann folgt wieder eine Lage Splitt der Körnung 5/8 mm mit ca. 15 kg/m² als „Stützkorn“. Darauf wird wieder eine Bitumenemulsion von 2,5 kg/m² gebracht. Als „Deckkorn“ wird eine letzte Lage Splitt der Körnung 2/5 mm mit ca. 17 kg/m² angewalzt.

 

Um in diesem Fall eine ausreichende Grundlage zu schaffen müsste der gesamte vorhandene Aufbau entfernt, entsorgt und neu wiederaufgebaut werden. Da die Parzelle für die Zuwegung (Straße) nur 2,0 m breit ist, könnte man auch nur für diese Breite die Tränkdecke herstellen. Die Seitenräume müssten der Entwässerung dienen diese liegen jedoch im privaten Bereich und dürften dann auch nicht überfahren oder beparkt (Verdichtung des Untergrundes) werden. Da extreme Lenkbewegungen auf solch einer schmalen Fahrbahn vorprogrammiert sind (Zufahrt zu den Grundstücken) wird sich der Splitt der Tränkdecke ziemlich schnell durch die Scherbewegung „herausdrehen“.

 

 

Ankauf der Hausnr. 13 Im Dorfe

Der Ankauf der in der Zwangsversteigerung stehenden Hausnummer 13 würde nicht zur Lösung der Problematik beitragen. Auf dem Grundstück selbst liegt ein Wohnrecht und die Parzelle für die Zuwegung ist auch nur 2,0 m breit und somit auch nicht ausreichend für einen Ausbau.

 

 

Unterhaltung durch regelmäßige Ausbesserung der Fahrbahn

Einzige verbliebene Lösung ist die dauerhafte Unterhaltung durch regelmäßige Ausbesserung der Fahrbahn.

 

Von den oben aufgeführten Lösungsvorschlägen gab es verwaltungsseitig noch die Überlegung, künftige Bauvorhaben mit der Begründung abzulehnen, dass die Erschließung nicht gesichert ist. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten/Entwicklung wird aber bezweifelt, dass dieser Vorschlag rechtlich stand halten würde.

 

Der Sachverhalt wurde verwaltungsseitig abschließend und vollumfänglich geprüft, daher wird eindringlich empfohlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Da es sich um hrliche Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen handelt, sind die Kosten der Maßnahme Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt des laufenden Jahres.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

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