Vorlage - SGM/2021/455
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Bei der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms Leihgeräte für Lehrkräfte des Bundes und der Länder“ vom 04.06.2021 handelt es sich um einen Zusatz zum DigitalPakt Schule.
Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs für Lehrkräfte.
Die Geräte werden schulgebunden beschafft und den Lehrkräften im Wege der Ausleihe zur Verfügung gestellt.
Die maximale Fördersumme für die Samtgemeinde Meinersen beträgt 68.150,- €. Die Maßnahme ist in der Regel vorzufinanzieren.
Eine Abstimmung mit den Schulen der Samtgemeinde Meinersen hat im Vorfeld bereits stattgefunden, so dass der IT-Verbund nach Beschlussfassung mit der Beschaffung beauftragt werden kann.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms Leihgeräte für Lehrkräfte“ werden im Haushalt 2021 außerplanmäßig 68.150,- € investiv aufgenommen (Kostenstelle/Kostenträger 2430000 - Allgemeine Schulverwaltung). Entsprechende Auszahlungen entstehen in der Umsetzung der Maßnahme.
Die Mittel aus der Förderrichtlinie sind durch die Förderung aus Bundesmittel (90 %) und Landesmitteln (10 %) kostenneutral zu veranschlagen. Daher sind entsprechende Einnahmen in den Haushalt 2021 aufzunehmen.
Der Abschreibungsaufwand für diese Maßnahme beträgt ca. 17.038,- € pro Jahr über 4 Jahre.
Dagegen stehen allerdings die Sonderpostenauflösungserträge aus den Fördermitteln in gleicher Höhe, so dass diese Maßnahme ergebnisneutral ist.
Die Maßnahme ist von der Samtgemeinde Meinersen in der Regel vorzufinanzieren.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Keine