Vorlage - SGM/2021/462  

Betreff: Maßnahmen zur Schaffung verbesserter Lüftungsmöglichkeiten;
hier: Bundes- und Landesförderprogramme
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

1. Ein Planungsbüro bzw. eine Fachfirma wird mit der Erstellung eines Lüftungskonzeptes für alle Schulen und Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen beauftragt.

2. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 €r die Konzepterstellung werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

3. Die Umsetzung des Lüftungskonzeptes wird durch den Samtgemeindeausschuss ggf. im Umlaufverfahren beschlossen. Für die Anschaffung von mobilen Geräten werden außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 700.000 € zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

Zum Schutz vor SARS-CoV-2-Virus wurden lt. Bundesumweltamt bislang für Klassenräume in Schulen bei raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen empfohlen, die Betriebszeiten und Luftzufuhr zu erhöhen. Bei Schulen ohne RLT-Anlagen soll intervallartig mit weitgeöffneten Fenstern gelüftet werden. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, sollte geprüft werden, ob durch den Einbau von ventilatorgestützten Zu- und Abluftsystemen eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Die Kultusministerkonferenz (KMK), die kommunalen Spitzenverbände (KSV) und Experten haben im letzten Jahr an einem „Runden Tisch“ das Thema „ften“ behandelt. Als Ergebnis wurde ebenfalls festgehalten, dass das Lüften mit weitgeöffneten Fenstern die wirksamste Methode gewesen ist.

Im Rundschreiben vom NSGB (Nr. 326/2021 vom 14.07.2021) wurde überraschend eine neue Landesförderung u. a. zur Schaffung verbesserter Lüftungsmöglichkeiten von Klassenräumen (nicht sonstige Räume) der Jahrgänge 1 - 6 angekündigt. Als Fördergegenstand sind u.a. Fensterventilatoren (möglichst mit Wärmeaustauscher) und Fensterklappenlüftungssysteme vorgesehen. Zusätzlich sollen mobile Luftreiniger (ohne Luftaustausch nach außen) weiter eingeschränkt förderfähig sein. Diese waren über die bis Frühjahr befristete Förderrichtlinie als chliche Schutzausrüstung für schwierig lüftbare Räume in Einzelfällen förderbar. Die Förderung soll an dieser Stelle nicht mehr ganz so restriktiv sein, aber auch nicht völlig geöffnet werden. Dies umfasst somit die Förderung von mobilen Luftreinigern als flankierende Maßnahme, die sich aufgrund baulicher Besonderheiten nicht ausreichen lüften lassen. Der Einbau von Luftreinigern wird seitens des Landes Niedersachen weiterhin nicht für alle Unterrichtsräume als notwendig angesehen. Außerdem ist abzuwarten, ob die Kindertagesstätten in die Förderrichtlinie aufgenommen werden.

Die RLT-Anlagen (Luftaustausch nach außen) für Einrichtungen unter 12 Jahren, die durch den Bund gefördert werden, werden wohl nicht durch das Land gefördert. Im Rundschreiben vom NSGB (Nr. 326/2021 vom 14.07.2021) wurden am 14.07.2021 kurzfristig 200 Mio. € ebenfalls für mobile Luftreinigungsanlagen zusätzlich vom Bund beschlossen.

Diese von Bund und Land kurzfristig angekündigten Fördermaßnahmen sind ein Paradigmenwechsel zu den bisherigen Lüftungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, welche die Kommunen vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen stellen. Der Schutz vor SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen und Gruppenräumen durch mobile Luftreinigungsgeräte als geförderte Maßnahme werden nun auf kommunaler Ebene intensiv diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen.

Die mobilen Luftreiniger sind wohl je nach technischer Auslegung in der Lage, Viren aus der angesaugten Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen und Gruppenräumen anfallende Kohlendioxid (CO2) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständiger Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung. Der Wirkungsgrad dieser mobilen Anlagen kann nicht abschließend bewertet werden. Ein Planungsbüro bzw. eine Fachfirma sollte zunächst mit der Erstellung eines Lüftungskonzepts, insbesondere der Festlegung geeigneter Standorte und Feststellung, ob „schlecht zu lüftende Räume“ im Sinne der Förderrichtlinie vorhanden sind, beauftragt werden.

Grundsätzlich ist jetzt die Entscheidung zu treffen, in welcher Form und damit untrennbar verbunden, in welcher Art, mit den Einrichtungen in Verantwortung der Samtgemeinde Meinersen in Bezug auf die Pandemie umgegangen werden soll. Eine sung mit mobilen Geräten ist recht zügig umzusetzen. Hemmend wirkt hier die ordnungsgemäße Abwicklung des Vergabeverfahrens ohne die auch keine Fördermittel zu erreichen wären. Nach einer Vergabe ist schon heute mit einer Lieferdauer von mindestens 8 bis 12 Wochen auszugehen. Ein Einsatz ist also, bei zügigstem Vorgehen, eher um die Herbstferien vorstellbar. Eine Umsetzung mit stationären Anlagen ist nicht realistisch vor den Sommerferien des nächsten Jahres umsetzbar. Neben noch höheren Vergabehürden, den höheren Baukosten sowie den erforderlichen Baugenehmigungen und der Not, Fachfirmen überhaupt für die Ausführungen zu finden, kommen dann auch noch die Einschränkungen des Schulbetriebs hinzu.

Abschließend ist anzumerken, dass den Schulen und Kindertagesstätten Schutzmaterial (Mund-Nasenschutz, Visiere, Reinigungsmittel etc.), Covid-19 Antigentests (Schnelltests), Plexiglasscheiben und CO2-Warner/Sensoren zur Verfügung gestellt worden sind. Die AHA L-Regel sollte weiterhin oberste Priorität besitzen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

r eine erste Bedarfsfeststellung werden 10.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Erst nach Feststellung der Raumsituation und der erforderlichen technischen Spezifikationen wird durch die Art der erforderlichen Geräte eine Aussage zu den Anschaffungskosten möglich sein. Mit angenommenen 4.000 € bis 9.000 € je Gerät in der Anschaffung und pro Jahr bis zu 1.000 in Wartung, Filteraustausch und Energieverbrauch ist eine erste Größenordnung einschätzbar.

Bei, ausdrücklich vor der Bedarfsanalyse angenommenen, 70 Geräten (1 je Klassenraum und Kita/Krippengruppe) wird eine Summe von bis zu 700.000 € erreicht.
Zur Einordnung: Für stationäre Anlagen ist diese Summe allerdings je Schulstandort zu erwarten.

An Fördergeldern sind durch das Land 80%, durch den Bund 50 % der Anschaffungskosten förderfähig. Ob dies allerdings nur für die nicht ausreichend zu lüftenden ume gilt, ist noch abschließend zu klären. Es könnte möglich sein (der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird gerade geprüft), die Geräte zu beschaffen und nachträglich die (wenigen) förderfähigen Geräte mit dem Fördergeldgeber abzurechnen.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

Keine

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