Vorlage - SGM/2021/011  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41
"Wasserverband Mittelaller";
hier: Nennung von Vertretern/innen für die Verbandsversammlung,
den Vorstand und als Schaubeauftragte/r
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung beschlossene Endfassung Mittelallerverband  
NKomVG_71_74_75  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

r die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 werden von der Samtgemeinde Meinersen in den Unterhaltungsverband „Wasserverband Mittelaller“ als Vertreter/innen für die Verbandsversammlung, als Vorstandsmitglied sowie als Schaubeauftragte/r folgende Personen benannt:

 

a) Vertreter/in Verbandsversammlung

 

r die Gemeinde Meinersen

 

Mitglied

Vertretung

 

 

 

r die Gemeinde Müden (Aller)

 

Mitglied

Vertretung

 

 

 

b) Vorstandsmitglied

 

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Vorstandsmitglied

 

 

 

zu wählen.

 

c) Schaubeauftragte/r

 

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Schaubeauftragte/n für die Gemeinde

Meinersen

 

 

 

und für die Gemeinde Müden (Aller)

 

 

 

zu wählen.


Sachverhalt:

 

Der Unterhaltungsverband Nr. 41 „Wasserverband Mittelaller“ umfasst aus dem Bereich der Samtgemeinde Meinersen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Meinersen und Müden (Aller). Gemeinden als Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung mit je einer Vertreterin/einem Vertreter vertreten. Für die Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sind persönliche Vertreter zu benennen.

 

r die Gemeinde Meinersen ist zurzeit Herr Heinrich Beutner (Vertreter: Hans-Henning Wrede) und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Timm Bußmann (Vertreter: Werner von Grünhagen) benannt.

 

Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes. Diese dürfen nicht Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sein.

Zurzeit ist dies Herr Hinnerk Bode-Kirchhoff (Vertreter: Ilse-Marie Schmale).

 

Die Verbandsversammlung teilt die Verbandsgebiete in Schaubezirke ein. Sie beruft für die Dauer der Wahlperiode für jeden Schaubezirk Schaubeauftragte. Mithin sind auch hierfür zwei Personen zu benennen. r die Gemeinde Meinersen ist dies zurzeit Herr Heinrich Beutner und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Lars Meier.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 41 Wasserverband Mittelaller in der zurzeit gültigen Fassung

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung beschlossene Endfassung Mittelallerverband (264 KB)      
Anlage 2 2 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 3 3 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
Stammbaum:
SGM/2021/011   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung von Vertretern/innen für die Verbandsversammlung, den Vorstand und als Schaubeauftragte/r   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2021/011-01   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung eines persönlichen Vertreters des Vorstandsmitgliedes   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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