Vorlage - SGM/2021/011
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Beschlussvorschlag:
Für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 werden von der Samtgemeinde Meinersen in den Unterhaltungsverband „Wasserverband Mittelaller“ als Vertreter/innen für die Verbandsversammlung, als Vorstandsmitglied sowie als Schaubeauftragte/r folgende Personen benannt:
a) Vertreter/in Verbandsversammlung
Für die Gemeinde Meinersen
Mitglied | Vertretung |
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Für die Gemeinde Müden (Aller)
Mitglied | Vertretung |
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b) Vorstandsmitglied
Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Vorstandsmitglied
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zu wählen.
c) Schaubeauftragte/r
Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Schaubeauftragte/n für die Gemeinde
Meinersen
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und für die Gemeinde Müden (Aller)
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zu wählen.
Sachverhalt:
Der Unterhaltungsverband Nr. 41 „Wasserverband Mittelaller“ umfasst aus dem Bereich der Samtgemeinde Meinersen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Meinersen und Müden (Aller). Gemeinden als Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung mit je einer Vertreterin/einem Vertreter vertreten. Für die Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sind persönliche Vertreter zu benennen.
Für die Gemeinde Meinersen ist zurzeit Herr Heinrich Beutner (Vertreter: Hans-Henning Wrede) und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Timm Bußmann (Vertreter: Werner von Grünhagen) benannt.
Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes. Diese dürfen nicht Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sein.
Zurzeit ist dies Herr Hinnerk Bode-Kirchhoff (Vertreter: Ilse-Marie Schmale).
Die Verbandsversammlung teilt die Verbandsgebiete in Schaubezirke ein. Sie beruft für die Dauer der Wahlperiode für jeden Schaubezirk Schaubeauftragte. Mithin sind auch hierfür zwei Personen zu benennen. Für die Gemeinde Meinersen ist dies zurzeit Herr Heinrich Beutner und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Lars Meier.
Rechtsgrundlagen:
§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 41 Wasserverband Mittelaller in der zurzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung beschlossene Endfassung Mittelallerverband (264 KB) | ||||
2 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
3 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |
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