Vorlage - SGM/2021/011-01  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41
"Wasserverband Mittelaller";
hier: Nennung eines persönlichen Vertreters des Vorstandsmitgliedes
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60Bezüglich:
SGM/2021/011
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
05.05.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  
SatzungUnterhaltungsverbandNr_41_Mittelaller  

Beschlussvorschlag:

 

r die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 wird von der Samtgemeinde Meinersen in den Unterhaltungsverband „Wasserverband Mittelaller“ als persönlicher Vertreter*in des Vorstandsmitgliedes Karl-Heinz Karp r die Verbandsversammlung folgende Person benannt:

 

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als persönlichen Vertreter*in des Vorstands-mitgliedes

 

 

__________________________________________________________

 

 

zu wählen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Unterhaltungsverband Nr. 41 „Wasserverband Mittelaller“ umfasst aus dem Bereich der Samtgemeinde Meinersen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Meinersen und Müden (Aller). Gemeinden als Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung mit je einem Vertreter*in vertreten. Für die Vertreter*innen in der Verbandsversammlung sind persönliche Vertreter*innen zu benennen.

 

Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes. Diese dürfen nicht Vertreter*innen in der Verbandsversammlung sein. Vorstandsmitglied ist Karl-Heinz Karp. Der Unterhaltungsverband Mittelaller hat angeregt, für das Vorstandsmitglied einen persönlichen Vertreter*in zu benennen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§§ 8, 12, 13, 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 41 Wasserverband Mittelaller in der zurzeit gültigen Fassung

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Auszug NKomVG

Satzung Unterhaltungsverband Mittelaller

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
Anlage 2 2 SatzungUnterhaltungsverbandNr_41_Mittelaller (498 KB)      
Stammbaum:
SGM/2021/011   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung von Vertretern/innen für die Verbandsversammlung, den Vorstand und als Schaubeauftragte/r   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2021/011-01   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung eines persönlichen Vertreters des Vorstandsmitgliedes   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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