Vorlage - SGM/2021/011-01
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Beschlussvorschlag:
Für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 wird von der Samtgemeinde Meinersen in den Unterhaltungsverband „Wasserverband Mittelaller“ als persönlicher Vertreter*in des Vorstandsmitgliedes Karl-Heinz Karp für die Verbandsversammlung folgende Person benannt:
Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als persönlichen Vertreter*in des Vorstands-mitgliedes
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zu wählen.
Sachverhalt:
Der Unterhaltungsverband Nr. 41 „Wasserverband Mittelaller“ umfasst aus dem Bereich der Samtgemeinde Meinersen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Meinersen und Müden (Aller). Gemeinden als Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung mit je einem Vertreter*in vertreten. Für die Vertreter*innen in der Verbandsversammlung sind persönliche Vertreter*innen zu benennen.
Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes. Diese dürfen nicht Vertreter*innen in der Verbandsversammlung sein. Vorstandsmitglied ist Karl-Heinz Karp. Der Unterhaltungsverband Mittelaller hat angeregt, für das Vorstandsmitglied einen persönlichen Vertreter*in zu benennen.
Rechtsgrundlagen:
§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§§ 8, 12, 13, 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 41 Wasserverband Mittelaller in der zurzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Auszug NKomVG
Satzung Unterhaltungsverband Mittelaller
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71 (250 KB) | ||||
2 | SatzungUnterhaltungsverbandNr_41_Mittelaller (498 KB) |
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