Vorlage - MUE/2019/233-01  

Betreff: 2. Änderung Bebauungsplan "Kartoffelberg II" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Gemeindeteil Flettmar
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60Bezüglich:
MUE/2019/233
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
05.10.2021 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Tabelle Zusammenstellung § 4 (2) BauGB  
Begründung Kartoffelberg II  
Bebauungsplan Kartoffelberg II  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13a nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 BauGB und des § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan 2. Änderung „Kartoffelberg II“ sowie die Örtliche Bauvorschrift nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

 

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Müden (Aller) die Begründung zum Bebauungsplan 2. Änderung „Kartoffelberg II“ mit ÖBV gemäß § 2a BauGB.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 27.07.2020 bis 07.09.2020 (einschließlich) stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB erfolgte zeitgleich.

 

Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und soweit Anregungen vorgebracht wurden mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.

 

r den in der Zwischenzeit eingereichten Bauantrag erging aufgrund der Erklärung der Planreife gemäß § 33 BauGB ­ infolgedessen die Baugenehmigung (hier: Neubau eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit und Garage). Mithin soll nunmehr der planungsrechtliche Abschluss des Verfahrens erfolgen.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt gemäß dem bereits erfolgten städtebaulichen Vertrag der Vorhabenträger.

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Bebauungsplan

Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle Zusammenstellung § 4 (2) BauGB (702 KB)      
Anlage 2 2 Begründung Kartoffelberg II (922 KB)      
Anlage 3 3 Bebauungsplan Kartoffelberg II (540 KB)      
Stammbaum:
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