Vorlage - SGM/2011/016  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:22 21 02/01 Schw.
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
14.11.2011 
1. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltsentwurf 2012 Samtgemeinde  

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

14.176.100

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

14.176.100

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.541.100

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.799.200

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

975.600

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.194.900

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.219.300

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

741.900

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

15.736.000

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

15.736.000

 

 

 

b)

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.219.300 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.200.000 € festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 5.440.700 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

29,77 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Die Veränderungen aus den Fachausschuss-Sitzungen konnten naturgemäß nicht eingearbeitet werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Siehe anliegenden Haushaltsplanentwurf.

 

 


Anlage/n:

 

Verwaltungsentwurf Haushaltsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2012 Samtgemeinde (2239 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/016   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2011/016-01   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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