Vorlage - MEI/2022/061  

Betreff: Bebauungsplan "Förderschule Meinersen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
10.05.2022 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Förderschule Meinersen_Gebietsabgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "Förderschule Meinersen" aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 21.04.2021 fiel der Startschuss für die Planung eines endgültigen Standortes bezüglich einer Förderschule „Geistige Entwicklung“ im Landkreis Gifhorn. Zur Unterbringung des geplanten neuen Schulgebäudes, Schulhof- und Parkflächen etc. wird ein zusammenhängendes Grundstück mit mindestens 18.000 m² benötigt. Als Ergebnis einer entsprechenden Standortsuche und -bewertung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.02.2022 die Errichtung der Förderschule am Standort Meinersen beschlossen.

 

Dahingehend sollen südlich angrenzend an das bereits bestehende Schulzentrum „Gajenberg“ ca. 27.500 m² derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen (als vorbereitende Bauleitplanung) wurden die Flächen bereits entsprechend berücksichtigt. Mithin erfolgte eine Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf/ Schule“.

 

Um die abschließenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Flächen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Meinersen.

 

Die Aufstellung des notwendigen städtebaulichen Vertrages (hier: dieser regelt u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin) würde als nächster Step erfolgen.         

 

Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Förderschule Meinersen".

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt die Vorhabenträgerin.

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderschule Meinersen_Gebietsabgrenzung (439 KB)      
Stammbaum:
MEI/2022/061   Bebauungsplan "Förderschule Meinersen" hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2022/061-02   Bebauungsplan "Förderschule Meinersen" hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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