Vorlage - MEI/2022/061
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Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "Förderschule Meinersen" aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 21.04.2021 fiel der Startschuss für die Planung eines endgültigen Standortes bezüglich einer Förderschule „Geistige Entwicklung“ im Landkreis Gifhorn. Zur Unterbringung des geplanten neuen Schulgebäudes, Schulhof- und Parkflächen etc. wird ein zusammenhängendes Grundstück mit mindestens 18.000 m² benötigt. Als Ergebnis einer entsprechenden Standortsuche und -bewertung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.02.2022 die Errichtung der Förderschule am Standort Meinersen beschlossen.
Dahingehend sollen südlich angrenzend an das bereits bestehende Schulzentrum „Gajenberg“ ca. 27.500 m² derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden.
Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen (als vorbereitende Bauleitplanung) wurden die Flächen bereits entsprechend berücksichtigt. Mithin erfolgte eine Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf/ Schule“.
Um die abschließenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Flächen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Meinersen.
Die Aufstellung des notwendigen städtebaulichen Vertrages (hier: dieser regelt u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin) würde als nächster Step erfolgen.
Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Förderschule Meinersen".
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt die Vorhabenträgerin.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Förderschule Meinersen_Gebietsabgrenzung (439 KB) |
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