Vorlage - MEI/2022/061-02
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Förderschule“ nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023 erfolgte die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (hier: Öffentlichkeit). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 17.02.2023 benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der z.g. Auslegungsfrist gebeten.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt die Vorhabenträgerin (hier: SchulsanierungsGmbH des Landkreises Gifhorn).
Anlage/n:
- Bebauungsplanentwurf
- Begründung inklusive Umweltbericht
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
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