Vorlage - SGM/2022/067  

Betreff: 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
02.05.2022 
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Geltungsbereich  
Kurzbegründung  

Beschlussvorschlag:

 

1. Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen - einschließlich Kurzbegründung - mit den nachfolgend im Sachverhalt aufgeführten und im Übersichtsplan (Gebietsabgrenzung) dargestellten Flächen beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten und ermächtigt, redaktionelle Änderungen, insbesondere in der Kurzbegründung, vornehmen zu können.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die letzten Änderungsverfahren 39a und 39b des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde sind abgeschlossen. Ein neues Änderungsverfahren wurde seither nicht angeschoben, weil mit Verweis auf die Beschlussvorlage SGM/2019/249 im März 2019 auf Vorschlag der Verwaltung keine weitere Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode in der politischen Diskussion stand.

 

Aufgrund verwaltungsseitiger Prioritätenverschiebungen (u.a. Digitalisierung von Bebauungsplänen) erfolgt die ursprünglich für die 40. Änderung vorgesehene Digitalisierung des Flächennutzungsplanes erst mit der kommenden 41. Änderung. Darüber hinaus wird für neue Entwicklungsvorstellungen aus den Gemeinden ein separates Planverfahren (42. Änderung) vorgesehen, welches noch in diesem Jahr eingeleitet werden soll. Die Verwaltung wird dazu entsprechende Vorlagen auf Gemeindeebene einbringen.

 

Bei der hier vorliegenden 40. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um Flächen aus den Gemeinden Hillerse, Meinersen und Müden (Aller). Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurden in den Gemeinden teils entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst oder Absichtserklärungen zu den Flächen abgegeben, welche hiermit im Namen der Mitgliedsgemeinden zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan beantragt werden.

 

An der der Vorlage beigefügten Gebietsabgrenzung orientiert handelt es sich dabei um folgende Flächen:

 

Fläche 1 Hillerse

 

In Hillerse wird mit dem Änderungsbereich 1 im Umfang von 3,84 hardlich der bebauten Ortslage eine gewerbliche Baufläche (G) vorgesehen. Die Entwicklung von neuen gewerblichen Bauflächen ist notwendig, um den Bedarf für nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zu befriedigen. Die Planfläche stellt eine Erweiterung der im Norden von Hillerse bereits vorhandenen Gewerbefläche dar und bildet mit ihr zusammen zukünftig den gewerblichen Schwerpunkt für Hillerse.

 

Fläche 2 und 3 Volkse

Mit der Änderungsfläche 2 soll im Westen der Ortslage von Volkse die langfristige Siedlungsentwicklung im Hinblick auf Einfamilienhäuser, entsprechend der Nachfrage im Rahmen der Eigenentwicklung, ermöglicht werden. Um das Ziel zu erreichen, werden rd. 2,21 ha als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte hat die Gemeinde in Absprache mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig eine Vereinbarung getroffen, dass die bisher im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellte Änderungsfläche 3 zu Fläche für die Landwirtschaft zurückentwickelt werden soll. Die rd. 3,14 ha große Fläche liegt im nördlichen Teilbereich von Volkse. Die Gemeinde plant, aufgrund einer kurzfristigen Realisierbarkeit zukünftig die Wohnbauentwicklung im Südwesten umzusetzen, da für den vorgesehenen Planbereich die Flächenverfügbarkeit gegeben ist. Die seit rd. zwei Jahrzehnten im Flächennutzungsplan nördlich ausgewiesenen Flächen konnten bisher nicht umgesetzt werden. Insofern verlagert sich die perspektivische Entwicklung von Bauflächen von nördlich des Eickenröder Weges in den südlichen Bereich.

 

Fläche 4, 5 und 6 Ohof

In Ohof, nördlich der Bahntrasse, soll rd. 4,20 ha - zuvor als Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbaufläche und teilweise auch Bahnanlage ausgewiesene Fläche - als gemischte Baufläche nderungsfläche 4) dargestellt werden. Damit will die Gemeinde zukünftig die willkürliche Bebauung an der Stelle steuern und dort ein vertretbares Zusammenkommen von Wohnen und Gewerbe ermöglichen. Gleichzeitig wird die rd. 1,60 ha gegenüberliegende Änderungsfläche 5 als Wohnbaufläche überplant. Hiermit beabsichtigt die Gemeinde eine Nachverdichtung für die ortsansässige Bevölkerung. Mit der Änderungsfläche 6 soll im Norden von Ohof, angrenzend an den Friedhof, ein rd. 0,21 ha großes Grundstück in Anspruch genommen und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.

 

Fläche 7 - Päse

Mit der Änderungsfläche 7 wird im Osten von Päse ein rd. 1,08 ha großes Areal überplant. Die Fläche ist in der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der derzeitigen tatsächlichen Nutzung als Grünfläche mit dichten Gehölzen soll dort ein Baumhotel errichtet werden. Daher erfolgt dort die Ausweisung einer Grünfläche.

 

Fläche 8 Ettenbüttel

Bei der Änderungsfläche 8 handelt es sich um eine rd. 1,30 ha große Fläche im Südwesten der Ortslage von Ettenbüttel. Bei dem nördlichen Teil handelt es sich um Wald. Dort sollen in einem Randbereich ca. 5 Wohneinheiten im Rahmen der Nachverdichtung entstehen. Der südliche Teil der Fläche ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche soll künftig insgesamt als eine gemischte Baufläche (M) ausgewiesen werden.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

r die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen und zugleich Auszahlungen in Höhe von ca. 16.000,00 €, Folgekosten entstehen nicht.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

 

Geltungsbereich

Kurzbegründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (3971 KB)      
Anlage 2 2 Kurzbegründung (435 KB)      
Stammbaum:
SGM/2022/067   40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2022/067-02   40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen hier: Festlegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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