Vorlage - SGM/2022/067-02
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen.
3. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggfs. redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die vorliegende 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen betrifft mehrere Teilflächen in den Gemeinden Hillerse, Meinersen und Müden (Aller). Auf die Ursprungsvorlage SGM/2022/067 wird verwiesen.
Zum Planverfahren fand in der Zeit vom 04.04.2023 bis 12.05.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen statt.
Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie von Seiten Dritter Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Hinweis
Der Flächennutzungsplan mit der Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung kann aufgrund des Darstellungsmaßstabes von 1:10.000 keine konkreten Detailplanungen darstellen. Eingriffe und konkrete Ausgleichsmaßnahmen für die Entwicklungen im Plangebiet werden auf der Ebene der nachgeordneten Bebauungsplanung erfasst, geprüft und gegebenenfalls mit Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt. Ebenso ist auf der Ebene der Bebauungsplanung ein detaillierter Umweltbericht mit konkreten Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Diese finden gegebenenfalls in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Berücksichtigung.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen und zugleich Auszahlungen in Höhe von ca. 16.000,00 €, Folgekosten entstehen nicht. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA |
Anlage/n:
40.Änd.FNP-Abgrenzung
40.Änd.FNP-Planausschnitte
40.Änd.FNP-Tab 3-2 4-2
40.Änd.FNP-Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägungstabelle_aktuell_40_Änd FNP Meinersen (PDF) (1294 KB) | ||||
2 | Begründung_aktuell_40_Änd FNP Meinersen (PDF) (313 KB) | ||||
3 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Abgrenzung_A4 (586 KB) | ||||
4 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Hillerse_Hillerse-Nord (956 KB) | ||||
5 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Hillerse_Volkse (629 KB) | ||||
6 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Meinersen_Ohof (832 KB) | ||||
7 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Meinersen_Päse (573 KB) | ||||
8 | FNP Meinersen 40Änd_FB_Müden_Ettenbüttel (743 KB) |
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