Vorlage - SGM/2022/108  

Betreff: Abrechnung eines Geh- und Radweges an der Gemeindeverbindungsstraße "Hauptstraße" in Meinersen
hier: Aufwandsspaltung im Straßenausbaubeitragsrecht
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/40
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan der abzurechnenden öffentlichen Einrichtung  

Beschlussvorschlag:

 

r die Gemeindeverbindungsstraße Hauptstraße“ wird nach § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Samtgemeinde Meinersen vom 05.11.2020 in Verbindung mit der beschlossenen Abweichungssatzung (Beschlussvorlage Nr.: SGM/2022/096) eine Aufwandsspaltung r die Teileinrichtung

 

  • Verbesserung des gemeinsamen Rad- und Gehweges auf der Südseite

 

festgelegt.

 

Die öffentliche Einrichtung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des vom Samtgemeinderat beschlossenen Bauprogramms (Beschlussvorlage Nr. SGM/2021/470) wurde der gemeinsame Geh- und Radweg der Gemeindeverbindungsstraße „Hauptstraße“ auf der Südseite ausgebaut. Im Vergleich zum Altbestand wurde der Unterbau verstärkt und mit einer neuen Decke in Asphaltbauweise ausgestattet. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung.

 

Da außer des gemeinsamen Geh- und Radweges keine weiteren Teileinrichtungen ausgebaut wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung durch den Samtgemeinderat erforderlich.

 

Da bei der Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges atypische Verkehrsverhältnisse vorliegen, hatte der Samtgemeinderat beschlossen, durch eine Sondersatzung den Anteilssatz der Anlieger auf 10 v.H. zu reduzieren. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn hat diese Abweichungssatzung am 01.12.2022 Rechtskraft erlangt.

 

Im Rahmen der zeitlichen Abwicklung einer Beitragserhebung muss die Wirksamkeit der Sondersatzung eingetreten sein, bevor der Samtgemeinderat einen Beschluss über eine Aufwandsspaltung treffen kann. Insofern waren von der Verwaltung zwei getrennte Beschlussvorlagen anzulegen.

 

 

Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen, die ausschließlich im Außenbereich verlaufen und somit auch nur im Außenbereich gelegene Grundstücke erschließen und bevorteilen können. Die Länge der Gemeindeverbindungsstraße beginnend an der Einmündung zum Rathaus bis zum Abzweig Seershausen (L 414) ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 

Das Abrechnungsgebiet wird gebildet durch die angrenzenden bevorteilen Grundstücke (Rathausgrundstück, Amthofgarten, ansonsten Acker- und Grünflächen).

 

Im Straßenausbaubeitragsrecht ist eine landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche nur bevorteilt, sofern von der öffentlichen Einrichtung auf das Grundstück heraufgefahren werden kann.

Steht im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (diese entstehen mit dem heutigen Aufwandsspaltungsbeschluss) der Inanspruchnahmemöglichkeit ein Hindernis tatsächlicher Art entgegen (z.B. ein offener Graben), unterliegen diese Grundstücke nicht der Beitragspflicht. Als Ergebnis wird der Samtgemeinde Meinersen der Ausfall aufgebürdet und zwar indem diese Grundstücke ungeachtet der mangelnden Beitragspflicht bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen sind. Die Samtgemeinde kann diesen entgangenen Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr umlegen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Erhebung des Straßenausbaubeitrages ergeben sich folgende Finanzvorfälle:

 

 

  1. Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand:

 

  • Gemeinsamer Rad- und Gehweg 104.474,88 €

 

  1. Verteilung nach der beschlossenen Sondersatzung - umlagefähiger Aufwand:

 

  • Anteil Samtgemeinde, 90 v.H. 94.027,39 €
  • Anteil Anlieger, 10 v.H. 10.447,49 €

 

  1. Davon:

 

  • Tatsächliche Einzahlungen  4.499,89 €
  • Straßenausbaubeitrag, der aufgrund des Hindernisses

 offener Graben vollständig ausfällt und von der Samt-

 gemeinde getragen werden muss. 5.947,60 €

 

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges von 25 Jahren werden die Straßenausbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst.

 


Anlage/n:

Lageplan der abzurechnenden öffentlichen Einrichtung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan der abzurechnenden öffentlichen Einrichtung (237 KB)      
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