Vorlage - HIL/2022/057-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
HIL/2022/057
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssatzung_Gemeinde_Hillerse_2023_Stand_14122022  
Veränderungsliste_Hillerse_2023_nach 2-Lesung  
Ergebnishaushalt-Finanzhaushalt_Stand_14122022  

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 der ordentlichen Erträge auf 2.795.100 Euro

 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.228.000 Euro

 

 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.633.300 Euro

 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.925.200 Euro

 

 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 30.000 Euro

 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 902.100 Euro

 

 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 872.100 Euro

 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 107.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.535.400 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.934.300 Euro

 

 

 

b)      Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 872.100 € festgesetzt.

 

c)      Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.381.000 € festgesetzt.

 

 

d)        Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 438.900 € festgesetzt.

 

e)      Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer 380 v.H.

 

 

f)

  1.    Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1.    Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

  1.    Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel sowie des Zuwendungsbetrages und Verrechnung der anderen Kommunen im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung

Veränderungsliste

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung_Gemeinde_Hillerse_2023_Stand_14122022 (112 KB)      
Anlage 2 2 Veränderungsliste_Hillerse_2023_nach 2-Lesung (25 KB)      
Anlage 3 3 Ergebnishaushalt-Finanzhaushalt_Stand_14122022 (22 KB)      
Stammbaum:
HIL/2022/057   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
HIL/2022/057-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2023 in den Fachausschüssen hier: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2022/057-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2023 in den Fachausschüssen hier: Jugend-, Sport- und Kulturausschuss   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
HIL/2022/057-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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