Vorlage - SGM/2022/111
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Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2023 wird der bestehende Ansatz für die Errichtung von Feuerlöschbrunnen unter der I.-Nr. I01-126-03 auf 70.000,00 € angehoben.
Sachverhalt:
Dieser Ansatz dient zur Errichtung von Feuerlöschbrunnen. Die Errichtung wird zukünftig im 2-Jahres-Rhythmus erfolgen. Die Reihenfolge wird dabei durch Fachbereich 30 in Abstimmung mit der Samtgemeindewehrführung festgelegt, wobei Gebiete mit unzureichender Löschwasserversorgung priorisiert werden.
Feuerlöschbrunnen dienen im ländlichen Gebiet der Samtgemeinde Meinersen zur Sicherstellung des Brandschutzes. Die Anzahl der Hydranten ist unzureichend, weiterhin wird ihre Anzahl durch Abbau des Wasserverbandes immer geringer. Zusätzlich besteht Bedarf in den Außenbereichen, in welchen keine Trinkwasserleitungen zur Verfügung stehen. Damit die Löschwasserversorgung nicht gefährdet wird und der Brandschutz in der Samtgemeinde Meinersen sichergestellt werden kann, werden seit einigen Jahren Feuerlöschbrunnen errichtet.
Bisher konnten durch die jährlich von der Politik bereitgestellten Mittel immer 2-3 Brunnen errichtet werden, wobei die Rechnungen der ausführenden Firmen bei 5.000,00 -7.000,00 € pro Brunnen lagen. Durch Änderungen bei der Bohrtechnik sowie der aktuellen Lage am Markt haben sich die Preise für die Errichtung von Brunnen mehr als verdoppelt. In Folge dessen sind die derzeit eingeplanten Mittel nicht mehr ausreichend um dem Bedarf gerecht zu werden.
Sparen kann die Samtgemeinde Meinersen nur, indem sie zukünftig mehrere Brunnen auf einmal errichten lassen wird. Dadurch wird der Preis pro Brunnen geringer, da die Anfahrtszeiten sowie die Rüstzeiten der ausführenden Firmen geringer ausfallen.
Damit die Samtgemeinde Meinersen mehr Brunnen auf einmal errichten kann, sind entsprechende Mittel im Haushalt einzuplanen. Gleichzeitig soll von einem jährlichen auf einen zweijährlichen Ansatz gewechselt werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Errichtung von Feuerlöschbrunnen wird der Haushaltsansatz auf der I-Nr. I01-126-03 von 50.000 € in jedem Jahr auf 70.000,00 € alle zwei Jahre angehoben. Da es sich um investive Auszahlungen handelt, wird der Ergebnishaushalt jährlich mit 2.800 € Abschreibung belastet.
Anlage/n:
keine