Vorlage - SGM/2022/114  

Betreff: Beschaffung einer Lizenz der Software "Drägerware" zur Optimierung der Verwaltung von Gerätschaften der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
01.12.2022 
Sitzung des Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Im Haushaltsjahr 2023 sind Mittel in Höhe von 12.500,00 €r die Beschaffung einer Nutzerlizenz der Werkstatt-Software „Drägerware“ bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Software wird beim Landkreis Gifhorn in der Feuerwehrtechnischen Zentrale bereits verwendet. Dies bietet technisch die Möglichkeit für die Samtgemeinde Meinersen eine einzelne Lizenz zu erwerben und dadurch entgegen dem Kauf der Gesamtsoftware Haushaltsmittel einzusparen.

 

Diese Prüfsoftware ermöglicht die Inventarisierung aller zu verwaltenden und zu prüfenden Geräte, Systeme, Ausrüstungen, persönlicher Ausrüstung, Aggregate und Fahrzeuge in einem zentralen Datenpool. Serviceleistungen, Prüf- und Kontrollvorgänge technischer Einrichtungen werden dokumentiert und zentral erfasst. Durch die bereits bestehende Nutzung auf Seiten des Landkreises wird eine „doppelte Buchführung“ vermieden. Die Eintragungen können von beiden Seiten erfolgen und ausgewertet werden.

 

Weiterhin bietet die Software die Möglichkeit einheitliche Prüfschritte und -Werte zu hinterlegen, was die notwendigen Prüfarbeiten vereinfacht und damit die ehrenamtlichen Kräfte entlastet.

 

Durch eine Schnittstelle zum System FeuerOn ist auch eine Übertragung der Daten in dieses System möglich.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts erhöhen sich beim Kostenträger 1260000 um 12.500,00 €.

 


Anlage/n:

keine

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