Vorlage - SGM/2022/116
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Beschlussvorschlag:
1. Für die Samtgemeinde Meinersen ist ein Notfallplan für Großschadenslagen zu erstellen.
Es werden Mittel in Höhe von 15.000,00 € im Haushalt 2023 bereitgestellt.
2. Es ist eine Lagerhaltung für die Grundausstattung zu beschaffen. Hierfür werden Mittel in
Höhe von 20.000,00 € im Haushalt 2023 bereitgestellt. In den Folgejahren jeweils
5.000,00 €.
3. Die Halle des ehemaligen Bauhofs Müden (Aller) wird künftig für die Lagerung von
Materialien für mögliche Großschadenlagen dem Fachbereich Ordnung im Rahmen
des Zivil- und Katastrophenschutz zugeordnet.
Sachverhalt:
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine fragen sich viele Menschen wie sich der Bevölkerungsschutz, der sogenannte „Zivil- und Katastrophenschutz“ bei uns in der Samtgemeinde Meinersen gestaltet. Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie, Energiekrise und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe.
Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die durch den Landkreis Gifhorn wahrgenommen wird. Diese Aufgabe beschränkt sich jedoch auf die Aufstellung und ständige Aktualisierung eines Katastrophenschutzplanes, das Erstellen von Sonderplänen zur Abwehr besonderer Gefahren sowie die Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und Verbänden.
Die Abwicklung vor Ort obliegt weiterhin der örtlichen Kommune.
Für den Landkreis Gifhorn wurde im Jahr 2022 im Rahmen des Ausbaus des Katastrophenschutzes die KomRe AG mit der Erstellung einer Kommunalen Impact Analyse (KIA) 1.0 beauftragt. Ziel der Untersuchung ist die Identifikation kritischer Aspekte in Gifhorn für das Bedrohungsszenario eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls (Blackout). Im weiteren Schritt wird der LK Gifhorn einen Notfallplan entwickeln. Der Notfallplan ist bereits beauftragt und wird auch für die Samtgemeinde Meinersen wichtige Erkenntnisse bringen.
Um an dem Notfallplan des Landkreises anzuknüpfen sollte auch für die Samtgemeinde Meinersen ein auf die örtlichen Strukturen angepasster Notfallplan entwickelt werden. Aus diesem Notfallplan werden sich weitere erforderliche Maßnahmen ableiten.
Ergänzend zu der Konzepterstellung, sollten bereits Kapazitäten für eine Lagerhaltung von einer Grundausstattung für Gefahrenlagen geschaffen werden. Die Grundausstattung ist sukzessive aufzustocken und zu unterhalten.
Nach der Zusammenlegung der Bauhöfe wurden, seitens Fachbereich 30, im Rahmen einer möglichen Nachnutzung alle Bauhöfe in Augenschein genommen. Der Bauhof Müden (Aller) bietet sich, nach Einschätzung des Fachbereichs 30, aufgrund der Größe und des Zustands der Bausubstanz als Lagerraum für die fehlenden Lagerkapazitäten an. Hier könnte nicht nur ein Lager für mögliche Gefahrenszenarien entstehen, sondern u.a. auch Kapazitäten für die Unterbringung der Wahlausstattung sowie Fundfahrräder.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
zu 1.
Für die Erstellung eines Notfallplans werden im Aufwandsbereich 15.000,00 € bereitgestellt.
zu 2.
Für die Erstbeschaffung der Grundausstattung werden im Aufwandsbereich 20.000,00 € bereit gestellt. In den folge Jahren werden 5.000,00 € bereitgestellt.
Anlage/n:
keine