Vorlage - LEI/2020/258-02
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Beschlussvorschlag:
1. Eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern ist zu erarbeiten / nicht zu erarbeiten.
2. Mit der Planung wird das Planungsbüro Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mühlenweg 60, 29358 Eicklingen, beauftragt.
Sachverhalt:
Mit der Erfassung der Ist-Situation und Abgrenzung eines Geltungsbereiches für die Erarbeitung einer örtlichen Bauvorschrift für das Altdorf Leiferde wurde das Planungsbüro Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG beauftragt.
Auf Grundlage einer im September 2022 stattgefundenen Ortsbesichtigung wurde durch das Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie zur Aufstellung einer örtlichen Bauvorschrift für den Ortskern Leiferde erarbeitet.
Die der Vorlage angehängte Machbarkeitsstudie/Präsentation wird vom Planungsbüro in der Sitzung des Bau- Planung- und Umweltausschusses vorgestellt.
Aus städtebaulicher Sicht kann die Erarbeitung einer für den historischen Ortskern geltenden örtlichen Bauvorschrift mit Festsetzungen zur Dach, Fenster, - und Fassadengestaltung sowie Einfriedungen durchaus empfohlen werden.
Der Aufwand für die Erstellung der örtlichen Bauvorschrift beträgt ca. 11.500,00 Euro.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei positiver Beschlussfassung entstehen für die Erstellung einer örtlichen Bauvorschrift für den alten Ortskern Leiferde Aufwendungen als Planungskosten in Höhe von ca. 11.500,00 Euro.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Präsentation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Praesentation_BauausschussLeiferde (3532 KB) |
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