Vorlage - LEI/2020/258-03
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift „Historischer Ortskern Leiferde“ gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf der örtlichen Bauvorschrift wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Sachverhalt:
Verwaltungsseitiger Auftrag war es, eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern durch ein Fachplanungsbüro erstellen zu lassen. Das Planungsbüro Amtshof Eicklingen hat den als Anlage angefügten Entwurf der örtlichen Bauvorschrift „Historischer Ortskern Leiferde“ erarbeitet.
Mit dieser werden im Geltungsbereich der Satzung vor allem Regelungen zur Gestaltung von Dächern, von Fassaden, von Einfriedungen und von Werbeanlagen getroffen.
Damit werden gestalterische Grundzüge geschaffen, die eine harmonische Gestaltung dieses gewachsenen Dorfkerns auch in Zukunft gewährleisten und sichern. Im Übrigen wird auf das Vorwort, Seite 4 der Begründung, verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bauleitplanverfahren entstehen einmalige Bauleitplanungskosten als Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 11.500,00 €.
Anlage/n:
Örtliche Bauvorschrift „Historischer Ortskern Leiferde“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ÖBV Leiferde Altdorf Leiferde (1411 KB) | ||||
2 | ÖBV Leiferde_Finale Fassung nach IFG (1615 KB) | ||||
3 | Geltungsbereich ÖBV Leiferde 231019 (390 KB) |
|