Vorlage - LEI/2020/258-03  

Betreff: Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 - MiBezüglich:
LEI/2020/258
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
05.06.2023 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
Anlagen:
ÖBV Leiferde Altdorf Leiferde  
ÖBV Leiferde_Finale Fassung nach IFG  
Geltungsbereich ÖBV Leiferde 231019  

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift „Historischer Ortskern Leiferde“ gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beschlossen.

 

2. Dem vorliegenden Entwurf der örtlichen Bauvorschrift wird zugestimmt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Verwaltungsseitiger Auftrag war es, eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern durch ein Fachplanungsbüro erstellen zu lassen. Das Planungsbüro Amtshof Eicklingen hat den als Anlage angefügten Entwurf der örtlichen Bauvorschrift „Historischer Ortskern Leiferde“ erarbeitet.

 

Mit dieser werden im Geltungsbereich der Satzung vor allem Regelungen zur Gestaltung von Dächern, von Fassaden, von Einfriedungen und von Werbeanlagen getroffen.

Damit werden gestalterische Grundzüge geschaffen, die eine harmonische Gestaltung dieses gewachsenen Dorfkerns auch in Zukunft gewährleisten und sichern. Im Übrigen wird auf das Vorwort, Seite 4 der Begründung, verwiesen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Bauleitplanverfahren entstehen einmalige Bauleitplanungskosten als Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 11.500,00 €.

 

 

 

 


Anlage/n:

Örtliche Bauvorschrift Historischer Ortskern Leiferde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÖBV Leiferde Altdorf Leiferde (1411 KB)      
Anlage 2 2 ÖBV Leiferde_Finale Fassung nach IFG (1615 KB)      
Anlage 3 3 Geltungsbereich ÖBV Leiferde 231019 (390 KB)      
Stammbaum:
LEI/2020/258   ÖBV für das Altdorf hier: Antrag der Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen vom 17.11.2020   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2020/258-01   Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde hier: Antrag der Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen vom 17.11.2020   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2020/258-02   Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2020/258-03   Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) für das Altdorf Leiferde hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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