Vorlage - MEI/2023/106  

Betreff: Überplanmäßige Auszahlung für das Förderprojekt Perspektive Innenstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
14.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

r die investive Umsetzung des Sofortprojektes „Perspektive Innenstadt“ wird eine überplanmäßige, investive Auszahlung i.H.v. 115.000 € zur Verfügung gestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Meinersen wurde in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ aufgenommen. Das Programm besteht aus mehreren Einzelprojekten und hat ein Gesamtvolumen von 462.000 € Gefördert werden hiervon 355.000 €, der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 107.000 €. Das Programm wurde im Haushalt 2022 (Neuansatz bzw. Mittelverschiebung) und 2023 wie folgt eingeplant:

 

  • investiv
    Perspektive Innenstadt I042228101 273.400 €

Bolzplatz I042136610 30.000 €

Wasserspielplatz I042157501 23.200 €

BG hinter d. Ohe I041552207 20.400 €

Kleinspielfeld (Einfriedung) I042342401 25.000 €

investiver Ansatz 372.000 €

 

  • Aufwand

Kostenträger 5110000 60.000 €

Kostenträger 5750000 50.000 €

Kostenträger 2810000 5.000 €

Aufwand gesamt 115.000 €

Ansatz 2022+2023 investiv + Aufwand insgesamt    487.000 €

 

 

Das Sofortprogramm setzt sich aus den nachfolgenden Einzelmaßnahmen zusammen. Die aufgeführten Kosten entsprechen den jeweiligen Ausschreibungsergebnissen 1 bzw. der Kostenschätzung 2.

 

  • Einzelmaßnahmen
    Niedrigseilgarten Eichenpark I042236602 23.300 €1

Gehwege Eichenpark I042254102 70.400 €1
Straßenbeleucht. Eichenpark I042254501 72.900 €1
Kleinspielfeld I042242401 78.500 €1
Kleinspielfeld, Schotterfläche 22.000 €2
Kleinspielf. Einfriedung I042342401 25.000 €2
Wasserspielplatz I042157501 23.200 €1
Sitzungstechnik KUZ I042257302 142.000 €2

investive Kosten gesamt 457.300 €

 

 

Per Saldo liegen die investiven Kosten des Maßnahmenpaketes mit 457.300 € unter dem geplanten Gesamtvolumen von 462.000 €. Allerdings beinhaltet das Gesamtvolumen 115.000 € aus dem Ergebnishaushalt. Da die Einzelmaßnahmen aber investiven Charakter haben, ist eine Mittelverschiebung aus dem Aufwand in den investiven Bereich nicht möglich §19 (3)S.2 KomHKVO. Um die Einzelmaßnahmen vollumfänglich, im Sinne der Dorfentwicklung, realisieren zu können, wird eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 115.000 € eingeplant. Der Planansatz im Ergebnishaushalt wird in gleicher Höhe gesperrt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da alle Maßnahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstand“ investiv gebucht werden, ergibt sich eine Ergebnisverbesserung, da der Aufwand über die Abschreibungslaufzeit in den Ergebnishaushalt einfließt. Im Finanzhaushalt ergibt sich keine Veränderung, da dieser, entsprechend dem tatsächlichen Mittelabfluss, tangiert wird.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

keine

 

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