Vorlage - MEI/2023/110  

Betreff: Zuschuss an den Angelsportverein Meinersen e.V. zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.05.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Gemeinde schließt eine Patenschaft mit dem Angelsportverein Meinersen über die Unterstützung bei der Unterhaltung der großen Innerortsgräben (Strängengraben, Stockwiesengraben und Trennelsegraben) in Meinersen.

 

2. Ein durch den ASV zu benennender Vertreter/in wird als beratendes Mitglied in die Grabenschaukommission aufgenommen.

 

3. r die Übernahme der Patenschaft erhält der Angelsportverein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Der Zuschuss wird für das Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt und in den Folgejahren bei der Haushaltsplanung eingeplant.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der ASV Meinersen bietet der Gemeinde Meinersen seine Unterstützung bei der Unterhaltung der drei großen Innerortsgräben an. Insbesondere beinhaltet das Anliegen des ASV die Information über geplante Baumaßnahmen bei denen die Gräben trocken gelegt werden müssen. Zum Erhalt des Fischbestandes möchte der ASV die Fische rechtzeitig abkeschern. Aber auch die Überwachung des Zustandes der Gräben und die Planung von Müllsammelaktionen gehören zu den Aufgaben der Patenschaft. Um den ASV rechtzeitig über geplanten Maßnahmen zu Informieren wird seitens des ASV noch ein Ansprechpartner für die Verwaltung bestimmt, dieser wird dann auch als beratendes Mitglied zur Grabenschaukommission eingeladen.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel werden für das Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt und in den Folgejahren bei der Haushaltsplanung eingeplant. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Vergnügungssteuer.

 

Da hier ein Leistungsaustausch stattfindet, wird der Zuschussbetrag ab dem Zeitpunkt der Einführung der Mehrwertsteuerpflicht um den Prozentsatz erhöht.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

 NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

 

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