Vorlage - SGM/2023/148  

Betreff: Stabsraum für die Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.09.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stabsraum für die Abwicklung von Großschadenlagen und Katastrophenfällen der Samtgemeinde Meinersen wird in dem DGH Dalldorf eingerichtet.

2. Es wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

3. Die Kosten für die technische Ausstattung des Stabsraum trägt die Samtgemeinde Meinersen.

 

 


Sachverhalt:

 

Eine gleichlautende Vorlage wird auf der Ebene der Samtgemeinde und der Gemeinde Leiferde eingespielt. Im ersten Schritt wird um die Zustimmung der Gemeinde Leiferde gebeten und im zweiten Schritt die Bestätigung der Samtgemeinde, dass der Standort auf das DGH Dalldorf festgelegt wird.

 

Die Abwicklung des Bahnunfalls hat gezeigt, dass sich die Örtlichkeit am DGH Dalldorf optimal für die Bewältigung einer Großschadenlage eignet. Die Größe sowie die Raumaufteilung mit dem Vorraum als Wartebereich und der anliegenden Küche waren für die Stabsarbeit sehr gut. In Verbindung mit dem Feuerwehrhaus und der Fahrzeughalle der Feuerwehr war eine fast störungsfreie Arbeit im Stab glich, die Verpflegung der Einsatzkräfte wurde im Feuerwehrhaus durchgeführt und die Fahrzeughalle wurde als Werkstatt und Lager verwendet.

 

Hieraus ist auch die Erkenntnis entstanden, dass das Sitzungszimmer im Rathaus den erforderlichen Platzbedarf nicht erfüllt und somit die geplante Einrichtung des Stabsraumes im Rathaus nicht zu empfehlen ist.

 

Das Fachamt schlägt vor, die erforderliche technische Ausstattung zu beschaffen und in dem Abstellraum (ehemals Hausmeister WC) dauerhaft zu lagern.

 

In den noch zu schließenden Nutzungsvertrag ist neben der Nutzung für Großschadenlagen eine Regelung für den Ersatz einer bestehenden Buchung für das DGH zu treffen. Die Samtgemeinde verpflichtet sich, im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, einen adäquaten Ersatz zu finden. Allerdings ist auch der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen der Mieter/in zu berücksichtigen, eine gleichlautende Regelung ist in dem Mietvertrag aufzunehmen.


 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mittel für die Einrichtung eines Stabsraumes stehen im Haushalt zur Verfügung.

 


Anlage/n:

keine

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