Vorlage - SGM/2023/156
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Beschlussvorschlag:
1. Die anliegende Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat die Samtgemeindebürgermeisterin die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen solche, die nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind, mit einer gewissen Regelmäßigkeit in relativ kurzen Zeitabständen wiederkehren, nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt werden und sachlich und finanziell nicht von erheblicher Bedeutung sind.
Durch Mitteilung des Fachbereiches Finanzen vom 14.03.2023 sind die Wertgrenzen in der anliegenden Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung anzupassen.
Zu ersetzende Formulierungen der bisherigen Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung sind gestrichen. Neue Inhalte sind in der Anlage rot gekennzeichnet.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- Entwurf Richtlinie der lfd. Verwaltung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtlinie der lfd. Verwaltung (34 KB) |