Vorlage - SGM/2023/165  

Betreff: Verwaltungskostenpauschale für Baulanderschließungen und -vermarktungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.06.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Dezember 2003 beschlossenen Regelungen zur Verwaltungskostenpauschale bei der Vermarktung und Erschließung von Baulandflächen, siehe Vorlage Nr. 2003-0173/00 vom 16.12.2003, werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

2. Die Samtgemeinde stellt den Mitgliedsgemeinden im Rahmen der in der Hauptsatzung der Samtgemeinde festgelegten Regelung alle nötigen Einrichtungen und das nötige Personal für die Erschließung und Vermarktung von Baulandflächen der Mitgliedsgemeinden zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen aus Dezember 2003 wurde seitens der Samtgemeinde und allen Mitgliedsgemeinden einheitlich beschlossen, dass die Samtgemeinde für die Tätigkeiten der Erschließung und Vermarktung von Baugebieten eine Verwaltungskostenpauschale von 7% des jeweils festgesetzten Kaufpreises erhält. Hierdurch sollte ein Ausgleich der anfallenden Kosten nach dem Verursacherprinzip erzielt werden.

 

Laut Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen erfüllt die Samtgemeinde sämtliche Aufgaben der Mitgliedsgemeinden. Demnach auch die Erschließungs- und Vermarktungstätigkeiten.

 

Mit Blick auf die per heute beschlossenen Baugebietserschließungen der Mitgliedsgemeinden und den in diesem Zusammenhang stehenden zu erwartenden Erschließungs- und Vermarktungsarbeiten der Samtgemeinde für die Mitgliedsgemeinden ist anzunehmen, dass die zu erwartenden Kosten der Samtgemeindeverwaltung in den kommenden Jahren für die Mitgliedsgemeinden in ähnlicher Höhe ausfallen wird.

 

Um einen erhöhten Verwaltungsaufwand durch die einzelnen Abrechnungen der Verwaltungskostenpauschalen und der damit im Zusammenhang stehenden internen Verrechnungen zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden zu vermeiden, sollte von einer Abrechnung der Verwaltungskostenpauschale künftig abgesehen werden. Eine verursacherbezogene Abrechnung ist in Anbetracht der gleichbelastenden Kosten überholt und nicht mehr zielführend. Dies soll ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden.

 

Die verwaltungsseitigen Kosten (insbesondere Personal- und Overheadkosten) der Erschließung und Vermarktung würden künftig allein die Samtgemeinde belasten und werden durch die Samtgemeindeumlage finanziert. Im Gegenzug verbleibt den Mitgliedsgemeinden ein höherer Ertrag aus der Grundstücksvermarktung durch den Wegfall der Verwaltungskostenpauschale.

 

Durch die anstehenden Doppelhaushalte in den Gemeinden und der Samtgemeinde für 2024/2025 werden entsprechend die wechselseitigen Erträge und Aufwendungen aktualisiert. Es bleibt festzuhalten, dass perspektivisch die Samtgemeindeumlage steigt, die Mitgliedsgemeinden dafür aber über größere Erträge verfügen.

 

Das Team Beiträge / Liegenschaften wird in den kommenden Jahren, auch mit einer in der Summe wahrscheinlich verringerten Vermarktung von Bauplätzen, mit zusätzlichen Aufgaben beschäftigt sein, insbesondere im Rahmen der Dorferneuerungsprogramme.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erträge der Samtgemeinde verringern sich bei gleichbleibendem Aufwand (Personal, Sachaufwendungen) um die Pauschalen von den Mitgliedsgemeinden. Im gleichen Maße erhöht sich die Samtgemeindeumlage. Für die Mitgliedsgemeinden ist der Vorgang prinzipiell aufwandsneutral. Da die Samtgemeinde eine Steuerungsfunktion für die Bebauung und den Ausweis von Baugebieten hat, ist hier, falls es erforderlich wird, langfristig ein Ausgleich (entsprechend des Anteiles der Gemeinden an der Umlage) herbeizuführen.

 

 


Anlage/n:

keine

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